Nachtruhe durch Temporeduzierung

Beitrag für die Stadtzeitung von Istvan Pinter

Viele Menschen fühlen sich durch Lärm, besonders in den Nachstunden, erheblich belastet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sich Lärmbelastungen langfristig negativ auf die Gesundheit auswirken.

Grünes Ziel ist Lärmreduktion

Lärmreduktion, vor allem in der Nacht, ist ein wichtiges Ziel der Grünen, um den hier lebenden Menschen gesündere Lebensbedingungen zu verschaffen. Nachhaltig und einfach lässt sich die nächtliche Lärmbelästigung durch eine verringerte Fahrgeschwindig-keit von Kraftfahrzeugen reduzieren. Dies muss von den Verkehrsbehörden entsprechend geregelt werden. Daher haben wir Grüne beantragt, bei Straßen mit aktueller Geschwindigkeits-Begrenzung von 50 bis 70 km/h Abschläge von 10 bis 30 km/h vorzunehmen, um die Nachtruhe sicher zu stellen.

Geschwindigkeitsbegrenzung verringert Lärm effektiv

Die Senkung der Fahrgeschwindigkeit verlängert auf meist kurzen Fahrten die Fahrzeit nur geringfügig. So erhöht sich die Fahrzeit auf einer Strecke von 5 km bei einer Absenkung von 50 auf 30 km/h lediglich um 2 Minuten. Dagegen wird die Lärmbelastung die logarithmisch abnimmt, quasi halbiert. Für den Vorschlag spricht auch, dass eine ähnlich wirksame Lärmreduzierung durch technische Maßnahmen sehr teuer wäre. Die Anzahl und Schwere von Unfällen wird ebenfalls abnehmen. Weitere positive Effekte sind die Reduktion der Schadstoffbelastung und ein – wenn auch kleiner – Beitrag zum Klimaschutz.

Nachts Tempo 30

Die einfachste und wirksamste Lösung für Umsetzung und Überwachung wäre eine nächtliche Tempo-30-Regelung im Stadtgebiet mit begründeten Ausnahmen in nicht oder spärlich bewohnten Stadtgebieten. Solche Regelungen werden in einigen anderen Städten bereits praktiziert. So hat in Freiburg der Gemeinderat unlängst einstimmig am Tempo 30 im Stadtgebiet – bis auf wenige Durchfahrtstraßen – von nachts 22 Uhr bis 6 Uhr früh beschlossen. Ebenso sorgt auch in anderen Städten Tempo 30 für eine nächtliche Tempodrosselung. Vielerorts gilt dies sogar für Bundesstraßen. Entsprechende Regelungen sieht auch § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ vor. Unser Antrag wurde im Gemeinderat positiv aufgenommen. Es wurde beschlossen, im Planungsausschuss eine entsprechende Regelung zu besprechen. Wir freuen uns jetzt schon auf eine erholsame Nachtruhe in Karlsruhe.

Istvan Pinter
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion

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