Verbindlichkeit geplanter Lärmschutzmaßnahmen für Rüppurr

Anfrage:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die Lärmbelastung in Rüppurr?
  2. Welche Lärmreduktion kann für die Anwohnerinnen und Anwohner in Rüppurr durch den Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der Bundesautobahn A5 voraussichtlich erzielt werden?
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Kosten-Nutzen-Relation des Einsatzes von lärmminderndem Asphalt an der A5 zwischen der Anschlussstelle Ettlingen / Rüppurr und dem Autobahndreieck Karlsruhe?
  4. Welchen Planungsstand hat die im Lärmaktionsplan benannte Maßnahme „BAB A5 zw. AS Ettlingen/Rüppurr und AD Karlsruhe: Voraussichtlich ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beide Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe“?
  5. Welche Änderungen zum im Juli 2016 fortgeschriebenen Lärmaktionsplan werden in der Stadtverwaltung aktuell diskutiert, vor allem im Hinblick auf Lärmreduktion in Rüppurr?
  6. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um in Rüppurr den durch die A5 entstehenden Lärm zu reduzieren?

Sachverhalt/Begründung

Teile des Stadtteils Rüppurr sind großem Verkehrslärm ausgesetzt. Er entsteht durch den Kfz-Verkehr auf der A5 und auf der Herrenalber Straße.

Im Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe, dessen Fortschreibung im Juli 2016 durch den Gemeinderat beschlossen wurde, ist zur Lärmreduktion in Rüppurr als Maßnahmen 7.2. folgendes aufgeführt: BAB A5 zw. AS Ettlingen/Rüppurr und AD Karlsruhe: Voraussichtlich ab 2020: lärmarmer Fahrbahnbelag in beide Fahrtrichtungen unter Kostenbeteiligung der Stadt Karlsruhe.

Bisher ist die GRÜNE Fraktion davon ausgegangen, dass die im Lärmaktionsplan aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen in Rüppurr in den nächsten Jahren tatsächlich umgesetzt werden. In den letzten Wochen wurden von Seiten anderer Fraktionen und auch aus der Verwaltung Aussagen getätigt, die an der geplanten Umsetzung Zweifel aufkommen lassen.

Diese Aussagen haben nicht nur in unserer Fraktion, sondern auch bei den Rüppurrer Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit ausgelöst. Durch die öffentliche Anfrage soll nun Transparenz bezüglich der Verbindlichkeit dieser Lärmschutzpläne geschaffen werden. Gleichzeitig wird mit der Anfrage dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls rechtzeitig die Weiterführung der Planung und Ausführung der Maßnahmen zu beantragen.

Unterzeichnet von:

Dr. Ute Leidig,  Johannes Honné,  Istvan Pinter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.03.2017

Aus der Gemeinderatssitzung am 14.03.2017:

Die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht umgesetzt: Nach Verabschiedung des Lärmaktionsplanes war durch das Regierungspräsidium geäußert worden, dass auf der A 5 im Bereich Rüppurr nicht wie zunächst vorgesehen, im Jahr 2020 ein lärmmindernder Belag aufgebracht werden soll, dessen Mehrkosten die Stadt übernommen hätte. Wir haben danach gefragt, wie sich dies aus Sicht der Stadt darstellt und wie AnwohnerInnen und Bürgerverein hierüber informiert werden sollen: Die Stadt sieht derzeit keine Möglichkeit, diese Entscheidung noch zu ändern und bietet einen fachlichen Austausch dazu an. Bei beiden Themen wird die Fraktion gemeinsam mit den Rüppurrer GRÜNEN darauf achten, dass vor Ort eine gute Abwägung aller berechtigten Interessen stattfindet.

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