Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024

  1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden 2022 und 2023 gestellt?
  2. Wie lange waren bzw. sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen Antragstellung und Einbürgerung?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Anträge?
  4. Wie ist die Beschwerdesituation? 
  5. Wurden Klagen aufgrund von zu langen Wartezeiten eingereicht und wenn ja, wie viele?
  6. Ist die Behörde aktuell personell angemessen aufgestellt?  
  7. Wie ist die Behörde auf die Rechtsänderung durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und den damit zu erwartenden Anstieg an Einbürgerungsanträgen vorbereitet? Gibt es schon Planungen, wie diesem begegnet werden kann, z.B. wie in einigen Großstädten durch mehr Personal, Digitalisierung oder bessere Informationsangebote?

Begründung/ Sachverhalt

Mit der Staatsbürgerschaft erhöht sich die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe und sie betont das Gefühl der Zugehörigkeit in einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Der Bundestag stimmte am 19.01.2024 der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu. Durch das neue Gesetz, das drei Monate nach der Verkündigung in Kraft treten soll, kommt es zu einer Vielzahl von Änderungen. In den meisten Fällen erleichtern die neuen Regelungen die Einbürgerungen, z.B. insbesondere durch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft und durch die verkürzten Einbürgerungsfristen.  

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb ist (kurz- und mittelfristig) mit einem Anstieg an Einbürgerungsanträgen zu rechnen. Selbst unter den aktuell noch erschwerten Einbürgerungsbedingungen gibt es in vielen Großstädten einen beträchtlichen Bearbeitungsstau, die durchschnittliche Wartezeit zwischen Antragstellung und Einbürgerung beträgt 1,5 Jahre (siehe mediendienst-integration.de).  

Bereits jetzt sollten Kommunen nach Lösungen für die mit dem erwartbaren Anstieg an Anträgen verbundenen langen Wartezeiten suchen. Für Betroffene, die auf die deutsche Staatsbürgerschaft angewiesen sind, geht es um den Aufbau von Lebensperspektiven. 

Unterzeichnet von:

Dr. Iris Sardarabady, Jorinda Fahringer, Christine Großmann, Benjamin Bauer, Niko Riebel

Zur Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 erhielten wir eine ausführliche Stellungnahme. Sie bestätigte unsere Vermutung, dass es in diesem Bereich große Defizite gibt. Wir bleiben am Thema dran!

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