Auswirkungen der Wohngeldreform 2016

Anfrage:

  1. Wie viele Personen in Karlsruhe werden nach Inkrafttreten der Wohngeldreform Anspruch auf Wohngeldzahlungen haben?
    Wie viele waren es im Jahre 2015?
  2. In welcher Höhe bewegt sich der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Person nach Inkrafttreten der Wohngeldreform in Karlsruhe?
    Wie hoch war das durchschnittlich bewilligte monatliche Wohngeld im Jahre 2015?
  3. Wie viele Alleinerziehenden-, Familien- und Rentner*innen – Haushalte werden voraussichtlich künftig zusätzlich Wohngeld erhalten?
    Wie viele waren es bislang?
  4. Wie viele „aufstockende“ geringverdienende Haushalte sind zwischenzeitlich von bisherigen ergänzenden (kommunalen) ALG II-Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung) zurück in den Bezug staatlichen Wohngelds gewechselt?
    Wird vom Jobcenter der Stadt Karlsruhe automatisch geprüft, ob sogenannte „Aufstocker“ Anspruch auf Wohngeld haben?
    Welche Kostenentlastungen haben bzw. werden sich daraus für den städtischen Haushalt ergeben?
  5. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung Karlsruhe bisher, um Karlsruher Bürger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld zu informieren?
    Welche weiteren Maßnahmen sind hier in Planung?

Sachverhalt/Begründung

Zum Jahresanfang trat die Wohngeldreform in Kraft. Vor allem Familien und Rentner*innen sollen nach Angaben der Bundesregierung von der Wohngeldreform profitieren.

Insgesamt seien bundesweit rund 870.000 Haushalte betroffen, darunter 320.000 Haushalte mit 110.000 Kindern, die erstmalig oder wieder einen Anspruch auf Wohngeldzahlung haben. Ferner 90.000 Haushalte, die bislang aufgrund unzureichenden Wohngeldanspruchs Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Auch 27.000 Alleinerziehenden-Haushalte sollen vom erhöhten Wohngeld profitieren. Die ausbezahlten Wohngeldbeträge werden laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchschnittlich um 39 % steigen.

Auch in Karlsruhe sind Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. Studien belegen aber, dass aus unterschiedlichen Gründen oft nur ein Teil der Betroffenen diese Leistungen auch tatsächlich erhält. Die Stadt Karlsruhe sollte deshalb im Sinne einer proaktiven und fürsorglichen Verwaltung ihre Bürger*innen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld informieren. Niemand sollte wegen Nichtwissen, Scheu oder gar Scham finanzielle Nachteile erleiden.

Unterzeichnet von:

Michael Borner, Dr. Ute Leidig, Joschua Konrad

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 31.05.2016

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