Verwendung lärmarmer Straßenbeläge in Karlsruhe

Anfrage:

  1. In welchen Straßenzügen in Karlsruhe wurden bislang lärmarme Beläge eingebaut und wie bewertet die Stadt die dabei gemachten Erfahrungen?
  2. Ab welchen Lärmwerten und ggf. nach welchen sonstigen Kriterien entscheidet die Stadt bei Straßenerhaltungsmaßnahmen für den Einsatz lärmarmer Beläge?
  3. Bei welchen für 2016 und die Folgejahre geplanten Straßenerhaltungsmaßnahmen ist konkret die Verwendung von SMA LA (Splittmastixasphalt lärmarm) oder AC D LOA (lärmoptimierte Asphaltdeckschicht) vorgesehen?
  4. Wie bewertet die Stadt den möglichen Beitrag lärmarmer Straßenbeläge im Hinblick auf die Ziele des Lärmaktionsplans der Stadt?
  5. Welche jährlichen Mehrkosten, absolut und prozentual, würden überschlägig entstehen, wenn alle städtischen Tempo 50-Straßen durch Wohngebiete, unabhängig von Auslösewerten, bei Erneuerung des Belags grundsätzlich eine lärmarme Oberfläche bekommen würden?

Sachverhalt/Begründung

Mit Erlass vom 17. Juli 2015 hat das Landes-Verkehrsministerium den Einsatz lärmarmer Beläge bei der Sanierung von Landesstraßen bei Überschreitung von Lärmsanierungswerten geregelt. Das Land empfiehlt den Kommunen, die gegebene Handlungsempfehlung bei kommunalen Straßen ebenfalls anzuwenden.

Konkret heißt dies, dass bei anstehenden Erhaltungsmaßnahmen an Straßen geprüft werden soll, ob Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen überschritten sind. Dann sollen bevorzugt lärmmindernde Beläge wie SMA LA und AC D LOA zum Einsatz kommen.

Auslösewerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen sind in Wohngebieten 67 dB(A) tags bzw. 57 dB(A) nachts, für Landesstraßen gelten seit 2015 jeweils um 2 dB(A) niedrigere Werte. Für kommunale Straßen sind keine Werte festgelegt.

Derzeit wird der Lärmaktionsplan der Stadt überarbeitet. Eine konsequente Verwendung lärmarmer Beläge bei der Straßenerhaltung in lärmbelasteten Bereichen kann in den kommenden Jahren einen relevanten Beitrag zur Verbesserung der Lärmbelastung der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger leisten.

Da an Tempo 50-Straßen die Belastung der Bevölkerung generell hoch ist, sollte möglichst auch bei Lärmwerten unter den Auslösewerten für mehr Ruhe gesorgt werden. Hier ist die Frage, ob die dafür nötigen Mehrausgaben verkraftbar wären.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach   Johannes Honné     Daniela Reiff     Dr. Ute Leidig    Zoe Mayer   Renate Rastätter    

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 22.03.2016

Aus der Gemeinderatssitzung am 22.03.2016:

Wir erfuhren wo in Karlsruhe bereits lärmreduzierende Straßenbeläge eingebaut wurden und dass dies im Rahmen der laufenden Lärmaktionsplanung weitergeführt wird. Der Einbau dieser Beläge bringt deutlich hörbare Effekte, kostet unwesentlich mehr als reguläre Asphalte – und ist viel leichter umzusetzen als die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen.

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