Landesförderung für barrierefreie Bushaltepunkte

Anfrage:

  1. Wie viele Bushaltepunkte gibt es insgesamt im Stadtgebiet und wie viele davon sind bereits barrierefrei umgestaltet?
  2. In wessen Zuständigkeitsbereich liegt der Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte innerhalb Karlsruhes?
  3. Welche Maßnahmen sind in der Regel notwendig, um Bushaltepunkte barrierefrei auszubauen?
  4. Mit welchen durchschnittlichen Kosten pro Haltepunkt ist für den barrierefreien Ausbau zu rechnen?
  5. Bei welchen Bushaltepunkten im Stadtgebiet ist aus Sicht der Stadtverwaltung und der Verkehrsbetriebe die Herstellung von Barrierefreiheit besonders dringlich?
  6. Welche Möglichkeiten sehen Stadtverwaltung und Verkehrsbetriebe, vom Förderprogramm des Landes zum Ausbau barrierefreier Bushaltepunkte zu profitieren?
  7. Für welche Bushaltepunkte im Stadtgebiet könnte kurzfristig ein Antrag auf Förderung gestellt werden, für welche mittel- und für welche langfristig?
  8. Kann das Förderprogramm auch zur Komplementärförderung in laufenden städtebaulichen Sanierungsgebieten zum Einsatz kommen?
  9. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, auch Bushaltepunkte im Bereich der KIT-Standorte kurz- bis mittelfristig barrierefrei umzubauen und wer wäre hierfür zuständig?

Sachverhalt/Begründung

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat vor wenigen Monaten ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Bushaltepunkten aufgelegt. Im Fokus stehen dabei Haltepunkte, die in besonderem Maße von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Für den Umbau eines Haltepunktes ist eine pauschale Bezuschussung im Umfang von 10.000 Euro vorgesehen. Förderanträge können ab dem 15. Juni 2015 beim Regierungspräsidium gestellt werden.

Gegenstand der Förderung ist in erster Linie die Ausstattung mit speziellen Bordsteinkanten, die ein direktes Heranfahren von Niederflurbussen an den Haltepunkt ermöglichen. Außerdem sollen weitere Hilfen (zum Beispiel Blindenleitlinien) installiert werden, um den barrierefreien Zugang zu erleichtern.

Barrierefreiheit trägt zu einer allgemeinen Steigerung von Attraktivität und Qualität des Öffentlichen Nahverkehrs, nicht nur für Mobilitätseingeschränkte, bei. Durch einen barrierefreien Zugang wird allen Fahrgästen ein leichteres Ein- und Aussteigen möglich. Der kontinuierliche Abbau von Barrieren im öffentlichen Verkehr hat aber auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen, höchste Priorität. Das Förderprogramm des Landes kann hierzu einen Beitrag leisten und bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen.

Als Reaktion auf die Bekanntmachung des Förderprogramms erreichten die Fraktion GRÜNE bereits Anfragen, dass die Bushaltestellen an den KIT-Standorten Süd und Nord noch nicht barrierefrei sind und dass hier dringend Nachbesserungsbedarf besteht.

Ziel der Anfrage ist es, über die aktuellen Überlegungen von Stadtverwaltung und Verkehrsbetriebe zum barrierefreien Ausbau von Bushaltepunkten informiert zu werden. Außerdem will die Fraktion GRÜNE in Erfahrung bringen, inwieweit auch Karlsruhe vom Förderprogramm des Landes profitieren kann.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach, Daniela Reiff, Dr. Ute Leidig, Renate Rastätter

Alexander Geiger, Johannes Honné, Michael Borner

Weitere Informationen zum Förderprogramm unter:

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-legt-foerderprogramm-barrierefreiheit-auf-1/

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.07.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015:

Die Landesförderung wurde vom Tiefbauamt bereits beantragt, um zehn weitere Haltepunkte in der Nähe von Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen umzubauen.

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