Energie-Audit für städtische Unternehmen

Anfrage:

  1. Welche Unternehmen in städtischem Besitz bzw. mit städtischer Beteiligung müssen gemäß dem Bundesgesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zukünftig ein Energie-Audit durchführen?
  2. Gibt es bereits Überlegungen, wie, wann und durch wen das Energie-Audit in den betreffenden städtischen Unternehmen durchgeführt wird? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  3. In wiefern ist ein gemeinsames Vorgehen für verschiedene städtische Gesellschaften geplant, so dass sich ggf. Synergien nutzen lassen?
  4. Welche städtischen Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energie-Audits befreit, weil sie bereits nach EMAS* zertifiziert sind oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfolgreich eingeführt haben?
  5. Welche Vorteile verspricht sich die Stadtverwaltung von der Durchführung eines Energie-Audits in den städtischen Unternehmen hinsichtlich
    • des Klimaschutzes bzw. der Umsetzung städtischer Klimaschutzziele?
    • einer Senkung der Betriebskosten bei den städtischen Gesellschaften?

Sachverhalt/Begründung

Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich bis Anfang Mai 2015 in Kraft.

Durch das Gesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energie-Audits durchzuführen. Bereits heute sind Energie-Audits in vielen Unternehmen ein bewährtes Mittel, um systematisch Ver-besserungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Energieversorgung zu identifizieren, zielgerichtet zu investieren und unter Einsparung von Betriebskosten die Energieeffizienz zu steigern.

Dem Deutschen Städtetag zufolge ergibt sich aus den Empfehlungen der EU-Kommission, dass grundsätzlich sämtliche kommunale Unternehmen zu einer Durchführung des Energie-Audits verpflichtet sind. Von dieser Verpflichtung befreit sind lediglich bereits nach EMAS* zertifizierte kommunale Unternehmen sowie Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 erfolgreich eingeführt haben.

Die GRÜNE Fraktion sieht in der Durchführung von Energie-Audits einen wichtigen Schritt, um die städtischen Klimaschutzziele zu erreichen und gleichzeitig die Betriebskosten der städtischen Gesellschaften zu senken. Deshalb wollen wir wissen, welche Vorbereitungen die Stadt bzw. die betroffenen städtischen Unternehmen aktuell treffen, um das Energie-Audit den Bestimmungen gemäß qualifiziert und rechtzeitig durchzuführen. Dabei könnten eine Kooperation verschiedener städtischer Gesellschaften sowie die gemeinsame Beauftragung von Energieberater/innen Synergien bringen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach  Zoe Mayer   Daniela Reiff   Alexander Geiger    Johannes Honné

*EMAS = Eco-Management and Audit Scheme; freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern; nähere Informationen unter www.emas.de.

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 30.06.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015:

Die Stadt wird dies in Zusammenarbeit mit der KEK und den Stadtwerken angehen.

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