Anfrage:
- Wie viele Hektar städtischer Fläche werden durch die beiden neuen Pächter des Hofguts Maxau bewirtschaftet und welcher Anteil davon liegt im Umfeld des Hofguts bzw. in der Burgau?
- Ist für alle durch die beiden Pächter bewirtschafteten städtischen Flächen bereits mit der Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise begonnen worden?
Wenn nein, auf welchen Flächen wurde noch nicht umgestellt und aus welchem Grund? - Bis wann wird die Umstellung auf biologische Bewirtschaftung abgeschlossen sein, so dass eine Anerkennung als zertifizierter Bio-Betrieb möglich ist?
- Wie kooperieren die neuen Pächter mit den Naturschutzbehörden und mit dem ehrenamtlichen Naturschutz?
Erfolgt die Bewirtschaftung gemäß den Bestimmungen des Naturschutzrechtes und konnten Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz bei der Bewirtschaftung bisher vermieden werden? - Wurde von den Pächtern bereits ein Konzept für die landwirtschafts-pädagogischen Angebote erarbeitet, die im Rahmen des Projektes Landschaftspark Rhein vorgesehen sind?
Wenn ja, was sind die Inhalte dieses Konzeptes? Wenn nein, wann wird dieses Konzept vorliegen? - Ist bei der Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes eine Kooperation mit dem städtischen Umweltamt erfolgt, wie dies bei Abschluss des Pachtvertrags zugesagt worden war?
Falls nicht, wann wird dies nachgeholt? - Wird pädagogisch ausgebildetes Personal in die Konzeption und Umsetzung des landwirtschafts-pädagogischen Angebotes einbezogen?
- Ab wann wird es pädagogische Angebote auf dem Hofgut geben, an welche Zielgruppen werden diese sich richten und in welchem Umfang sind Angebote eingeplant?
Sachverhalt/Begründung
Das Hofgut Maxau hat als letztes in städtischem Besitz verbliebenes Hofgut und als Teil des Projektes „Landschaftspark Rhein“ eine herausragende Bedeutung für die Stadt. Im Konzept zum Landschaftspark Rhein waren für das Hofgut neben dem Generationenspielplatz und dem gastronomischen Angebot auch ein Hofladen sowie Schauflächen und pädagogische Angebote vorgesehen. Außerdem war von Anfang an geplant, dass die Bewirtschaftung des Hofguts nach anerkannten Richtlinien des biologischen Landbaus und im Einklang mit den spezifischen Belangen des Natur- und Artenschutzes erfolgt.
In der Vergangenheit kam es mit dem früheren Pächter mehrfach zu Konflikten aufgrund konträrer Belange des Naturschutzes und der Landwirtschaft. Auch wurden die vorgesehenen pädagogischen Angebote, Schauflächen und extensiven Beweidungsflächen bisher noch nicht umgesetzt.
Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass neben der Sicherstellung einer attraktiven Gastronomie und der Fertigstellung noch ausstehender Renovierungsarbeiten am Hofgut möglichst schnell auch die dem Hofgut zugedachte Rolle als ökologisch bewirtschafteter Vorzeigebetrieb und als Lernort umgesetzt wird.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Renate Rastätter Zoe Mayer Johannes Honné
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 24.03.2015
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