Inanspruchnahme der Karlsruher Wohnraumförderung (KaWoF, KAI)

Anfrage:

  1. Wurden seit Inkrafttreten von KaWoF (Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm) im Januar 2014 bereits Mittel zum Neubau von Sozialwohnungen beantragt?
    Wenn ja: Für wie viele Wohneinheiten in welcher Größe und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?
  2. Gibt es Hinweise auf geplante Neubauvorhaben, für die eine Förderung durch KaWoF beantragt werden soll?
    Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten in welcher Größe handelt es sich dabei?
  3. Wurden seit Inkrafttreten von KaWoF bereits Anträge auf Förderung für die Einräumung von Miet- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand gestellt?
    Wenn ja, für wie viele Wohneinheiten in welcher Größe? Gibt es Hinweise auf geplante Anträge?
  4. Welche Maßnahmen wurden und werden durch die Stadtverwaltung zur Bewerbung des Karlsruher Wohnraumförderprogramms durchgeführt?
    Wird aktiv auf potentielle BauträgerInnen zugegangen, um sie über die Fördermöglichkeiten zu informieren?
  5. Gibt es seit Inkrafttreten von KAI (Karlsruher Innenentwicklungskonzept) bereits Projekte, bei denen das Konzept erfolgreich zur Anwendung kam?
    Wenn ja, in welcher Form und wie viele Wohneinheiten in welcher Größe werden unter Anwendung von KAI gebaut?
    Bei wie vielen dieser Wohnungen handelt es sich um Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung?
  6. Bei welchen in Planung befindlichen Vorhaben wird KAI voraussichtlich zur Anwendung kommen?
  7. In welchem Umfang wurden die für den Doppelhaushalt 2013/14 zum Zwecke der Wohnraumförderung eingestellten Haushaltsmittel bisher verausgabt?
    In welchem Umfang sind Mittel zur Wohnraumförderung aus dem Doppelhaushalt 2013/14 bereits fest verplant und wie viele Mittel stehen noch zur freien Verfügung?
  8. In welchem Umfang können aus heutiger Sicht in den Jahren 2015 und 2016 städtische Wohnraumfördermittel verausgabt werden und von wie vielen geförderten Wohneinheiten pro Jahr wird dabei ausgegangen?

Sachverhalt/Begründung

Am 21.01.2014 hat der Karlsruher Gemeinderat das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) zur Förderung von sozialem Mietwohnraum sowie das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) beschlossen. Bereits bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 hatte der Gemeinderat 3Mio. € zur Wohnraumförderung bereitgestellt, zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung über 3 Mio. €.

Ziel der Anfrage ist es, erste Hinweise darauf zu bekommen, ob sich KaWoF und KAI in der Praxis bewähren und ob sich bereits erste positive Effekte für den Karlsruher Mietwohnungsmarkt abzeichnen. Außerdem will die GRÜNE Fraktion im Vorfeld der Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 Informationen dazu erhalten, welche Haushaltsmittel für die kommenden Jahre voraussichtlich benötigt werden, um der Wohnraumförderung in Karlsruhe zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.

Unterzeichnet von

Bettina Lisbach         Michael Borner         Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.11.2014 (es wird in allen Fragen auf den ausführlichen Sachstandsbericht KaWoF und KAI verwiesen)


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