Mängel bei ökologischer Wiesensanierung in Knielingen


Anfrage:

  1. Welches sind die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Untersuchungen, die auf den im Frühjahr 2013 in Knielingen umgepflügten Wiesen durchgeführt wurden?
  2. Sind vom Umpflügen Lebensräume streng geschützter Arten betroffen gewesen? Wenn ja, welche Arten waren betroffen und welche Zielvorgaben wurden daraus abgeleitet?
  3. Welches Konzept hat die Stadtverwaltung festgelegt, um den durch das Umpflügen entstandenen Umweltschaden zu beseitigen? Wurden Termine für einzelne Umsetzungsschritte festgelegt?
  4. Welche der festgesetzten Sanierungsmaßnahmen wurden auf welchen Flächen wann durchgeführt?
  5. Welche der festgesetzten Maßnahmen wurden bisher nicht durchgeführt und warum?
  6. Wann werden die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen durchgeführt und wie wird die Umsetzung und die weitere Planung durch die Stadt naturschutzfachlich kontrolliert und bewertet?
  7. Sind seit Bekanntwerden der Wiesenumbrüche durch den Pächter des Hofguts Maxau weitere Umbrüche bekannt geworden? Falls ja, auf welchen Flächen und wie werden diese bewertet?
  8. Was wurde seitens des zuständigen Liegenschaftsamtes bisher unternommen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen zwischen dem Pächter des Hofguts und dem städtischen sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz eingehalten werden?
  9. Was soll darüber hinaus zukünftig unternommen werden, um die bisherigen Versäumnisse und Nichteinhaltung getroffener Vereinbarungen zukünftig zu vermeiden?
  10. Wie wird gewährleistet, dass die Zusammenarbeit der zukünftigen Pächter des Hofguts mit dem städtischen und dem ehrenamtlichen Naturschutz zukünftig reibungslos und ohne Schäden für Natur und Umwelt verläuft?
  11. Mit welchen Maßnahmen verhindert die Stadt eine Verschlechterung des Erhaltungszustands betroffener Lebensraumtypen und Arten am Rhein und schafft die Grundlage zur Erreichung eines guten Erhaltungszustands?

Sachverhalt/Begründung

Bereits im März 2013 hat die GRÜNE Gemeinderatsfraktion in einer Anfrage darauf hingewiesen, dass ökologisch hochwertige Wiesen im Umfeld des Hofguts Maxau vom damaligen Pächter umgepflügt wurden. Aufgrund des damit verbundenen Verstoßes gegen Naturschutzrecht wurde seitens des städtischen Liegenschaftsamtes zugesagt, den entstandenen Umweltschaden auf einer Gesamtfläche von 9 ha umfassend zu sanieren. Dies wurde im Rahmen eines öffentlichen Vor-Ort-Termins durch den Oberbürgermeister bekräftigt.

Nach uns vorliegenden und auch durch den BUND veröffentlichten Informationen kam es bereits im Frühjahr zu Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Sanierung des entstandenen Naturschutz-Schadens ist teilweise nicht erfolgt; konkrete Zusagen wurden nicht eingehalten.

Die GRÜNE Fraktion besteht darauf, dass die Sanierung der Umweltschäden umfassend erfolgt und dass für nicht mehr sanierbare Schäden eine ökologisch gleichartige Kompensation erfolgt. Aufgrund vorliegender Erfahrungen mit der Wiederherstellung artenreichen Wiesen ist davon auszugehen, dass getroffene Maßnahmen nicht in jedem Fall zum Erfolg führen. Entsprechend ist es notwendig, ein Managementkonzept zu erstellen, das Kontrolle und ergänzende Maßnahmen (beispielsweise Nachsaat) vorsieht.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass die dargestellten Vorgänge sich nicht wiederholen. Das städtische Liegenschaftsamt oder eine andere städtische Stelle müssen gewährleisten, dass die zukünftigen Pächter des Hofguts Maxau eng mit dem städtischen und dem ehrenamtlichen Naturschutz zusammenarbeiten und sich an naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie an vereinbarte Regeln halten.

Das städtische Hofgut Maxau ist eng in den Landschaftspark Rhein eingebunden und hat in diesem Zusammenhang eine Funktion als ökologischer Vorzeige- und Modellbetrieb. Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass das Hofgut diese Rolle in der Stadt glaubhaft und für die Öffentlichkeit überzeugend wahrnehmen kann.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach        Johannes Honné          Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 17.12.2013

Verwandte Artikel