„Girokonto für jedermann“ bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen


Anfrage:

    1. Wird bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen jeder Person, die dies beantragt, die Einrichtung eines Guthabenkontos ermöglicht?
    2. ) Gibt es entsprechende interne Anweisungen bzw. Richtlinien für die Mitarbeiter/innen der Sparkasse?
    3. Wie wird sichergestellt, dass diese Anweisungen bzw. Richtlinien umgesetzt werden?
    4. Wenn nicht jeder Person ein Guthabenkonto eingerichtet werden sollte: Wie vielen Personen wurden in den letzten fünf Jahren die Einrichtung eines Guthabenkontos verweigert? Bitte nach Jahren auf schlüsseln.
    5. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung eines Guthabenkontos verweigert?
  1. Werden Ablehnungen in solchen Fällen gegenüber den Antragssteller/innen schriftlich begründet?
  2. Werden die die betroffenen Antragsteller/innen schriftlich über die interne Beschwerdemöglichkeit (Ombudsstellen) informiert?
  3. Werden diese Fälle dokumentiert und an die Interessenvertretung der deutschen Kreditinstitute, Deutsche Kreditwirtschaft (DK), weitergeleitet?

Sachverhalt/Begründung

Trotz der Selbstverpflichtung der deutschen Banken zur Einrichtung eines „Girokonto für jedermann“ auf Guthabenbasis aus dem Jahr 1995 wird dies in der Praxis in manchen Fällen verweigert.

Der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion liegen Informationen vor, dass auch in Karlsruhe Personen ohne Wohnsitz oder Personen, die bereits verschuldet sind, bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen kein Girokonto – auch kein reines Guthabenkonto – eröffnen konnten. Dies ist jedoch nach den Empfehlungen der Deutschen Kreditwirtschaft (http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/die-deutsche-kreditwirtschaft/kontofuehrung/konto-fuer-jedermann/empfehlung.html) nur dann zu verweigern, wenn jemand Leistungen des Kreditinstitutes für gesetzwidrige Transaktionen missbraucht, Falschaussagen macht, Vereinbarungen (insbesondere die Zahlung der Kontoführungsgebühren) nicht einhält oder Mitarbeiter/innen oder andere Kund/innen grob belästigt.

Dass jemand bereits verschuldet ist, kann nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung eines Guthabenkontos sprechen, denn der Zugang zu einem Girokonto ist eine Grundvoraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen: Ohne eigenes Girokonto ist die Arbeitssuche, der Arbeitsplatzerhalt oder die Wohnungssuche schwierig und auch Sozialleistungen können nur erschwert bezogen werden.

Laut einer im September 2012 veröffentlichten „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ haben sich alle 423 Sparkassen in Deutschland dazu verpflichtet, ab Oktober 2012 jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag ein Guthaben-konto einzurichten (http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html).

Ziel der Anfrage ist es, zu erfahren, wie die Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen, deren Trägerin unter anderem die Stadt Karlsruhe ist, diese Verpflichtung umsetzt.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Dr. Dorothea Polle-Holl      Michael Borner       Dr. Christofer Leschinger

14. Juni 2013:

Die Anfrage kann laut Schreiben der Verwaltung  nicht im Gemeinderat behandelt werden. Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen ist kein Beteiligungsunternehmen im Sinne der §§ 102 ff. Gemeindeordnung Baden-Württemberg, sondern unterliegt den besonderen Regelungen des Sparkassengesetztes. Die Anfrage wurde daher an den Vorstand der Sparkasse weitergeleitet. In der Antwort wird dargelegt, dass die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen grundsätzlich das Ziel verfolgt, jeder/jedem den Zugang zu einem Girokonto zu ermöglichen. Das sog. "Bürgerkonto wird seit vielen Jahren angeboten.

Sollten Ihnen/Euch Informationen über unberechtigte Ablehnungen eines solchen Kontos bei der Sparkasse vorliegen, können Sie sich/könnt Ihr Euch gerne an unser Fraktionsbüro wenden.

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