Beheizte Außengastronomie durch Freiluft-Wärmestrahler

Anfrage:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die aktuelle Entwicklung beim Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluftwärmestrahlern im Stadtgebiet insbesondere zu Zwecken der beheizten Außengastronomie hinsichtlich
    • Umfang
    • Auswirkungen auf den Klimaschutz
    • Veränderungen des Stadtbilds.
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren unternommen, um die NutzerInnen von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern auf die Klimarelevanz ihrer Geräte hinzuweisen und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den aus Sicht des Klimaschutzes bedenklichen Betrieb dieser Geräte im Freien zu lenken?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Einsatz von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern im öffentlichen Raum zu reglementieren und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren?

Sachverhalt/Begründung

Gas- oder elektrobetriebene Terrassen-Heizstrahler sind klimaschädlich (siehe https://web.archive.org/web/20130717150119/http://www.umweltdaten.de:80/publikationen/fpdf-l/3735.pdf), und ihr Betrieb widerspricht dem auch in Karlsruhe angestrebten Ziel, den Ausstoß von CO2 deutlich zu reduzieren.

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Stellungnahme auf einen Antrag der GRÜNEN Fraktion am 15.01.2008 zugesagt, die NutzerInnen von Heizpilzen und anderer Freiluft-Wärmestrahler auf die Klimarelevanz ihrer Geräte hinzuweisen und die kritische Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf den Betrieb dieser Geräte im Freien zu lenken. Auch war eine Prüfung zugesagt worden, inwieweit den stadt-gestalterischen Belangen sowie den Anforderungen des Klimaschutzes unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann.

Zwischenzeitlich haben einige deutsche Städte wie Stuttgart, Pforzheim, Ludwigsburg, München und Nürnberg über Sondernutzungs-satzungen bzw. Gestaltungssatzungen den Betrieb von Heizpilzen und anderen Freiluft-Wärmestrahlern stark reglementiert. Da in Karlsruhe nach wie vor Heizpilze und andere Freiluft-Wärmestrahler auf Terrassen oder anderen Außenbereichen verschiedener Gastronomiebetriebe – auch im öffentlichen Raum – eingesetzt werden und stellenweise sogar eine Zunahme der beheizten Freiluftgastronomie zu verzeichnen ist, greift die GRÜNE Fraktion das Thema erneut auf.

Insbesondere halten wir es für sinnvoll, dem Beispiel anderer Städte zu folgen, um den Einsatz von Freiluft-Wärmestrahlern zu Zwecken der Außengastronomie deutlich einzuschränken bzw. zu unterbinden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                 Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 18.12.2012

Verwandte Artikel