Konsequenzen aus den gerichtlichen Entscheidungen zu den Auflagen im Rahmen der Nachttanzblockade am 15. Februar 2011


Anfrage:

  1. Wie bewertet die Stadt jeweils die gerichtlichen Entscheidungen zu den folgenden Auflagen im Rahmen der Castor-Demonstration am 15. Februar 2011?
    • Verpflichtung zur Angabe einer Handynummer für die Polizei
    • Personalien der Ordnerinnen und Ordner für die Polizei
    • Länge der Transparente darf 3 m nicht überschreiten.
    • Mitführen von Glasbehältnissen ist verboten.
    • Mitführen von Hunden ist verboten.
    • Kapuzenpullis und Halstücher zur Vermummung sind verboten.
  2. Hält die Stadtverwaltung angesichts der gerichtlichen Urteile an ihrer Antwort auf die Anfrage von GRÜNEN und LINKE vom 14. Juli 2011 (Vorlage 841, Frage 10) fest, dass der Erlass der Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entlang der Transportstrecke des Castor-Transportes erforderlich war? Wie plant sie, bei ähnlichen Demonstrationsanmeldungen zukünftig zu verfahren?
  3. Für wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten hat das Amtsgericht bisher die Verfahren um die Bußgeldbescheide, die im Zusammenhang mit der Nachttanzblockade am 15./16. Februar 2011 erstellt wurden, eingestellt? Aus welchen Gründen erfolgte die Verfahrenseinstellung (bitte detaillierte Aufstellung)?
  4. Welche Kosten entstanden der Staatskasse durch die eingestellten Bußgeldverfahren und die verlorenen Verwaltungsgerichtsprozesse?
  5. Wie beurteilt die Verwaltung den Imageschaden, der der Stadt Karlsruhe als „Stadt des Rechts“ durch die inzwischen gerichtlich bestätigte Nichtrechtmäßigkeit der Auflagen sowie die gerichtliche Beurteilung der Bußgeldbescheide entstanden ist?

Sachverhalt/Begründung

Die Gerichte haben inzwischen die meisten Prozesse im Zusammenhang mit der Demonstration Nachttanzblockade am 15. Februar 2011 entschieden. Dabei wurden sowohl eine ganze Reihe von Bußgeldbescheiden eingestellt, als auch Auflagen der Polizeibehörde Karlsruhe im Rahmen der Demonstration nach unseren Erkenntnissen für rechtswidrig erklärt.

Die GRÜNE Fraktion hat die Auflagen des Karlsruher Ordnungsamtes im Rahmen der Nachttanzblockade zu den Castortransporten vom Februar 2011 von vornherein als unangemessen und nicht Ziel führend kritisiert. Dies gilt auch für die zahlreichen Bußgeldbescheide, die im Nachgang der Nachttanzblockade an viele TeilnehmerInnen ergingen.

Nach Ansicht der GRÜNEN sind die Auflagen im Rahmen der Nachtanzblockade sowie die Ausstellung der Bußgeldbescheide von Seiten der Stadt Karlsruhe nicht ermessensgerecht erfolgt; und für deren Korrektur müssen zusätzlich öffentliche Gelder aufgewendet werden. Dies entspricht nach unserer Einschätzung nicht dem Vorgehen, wie es einer „Stadt des Rechts“ gebührt.

Angesichts der Entscheidungen von Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof zu den städtischen Auflagen und den Bußgeldbescheiden hält die GRÜNE Fraktion eine Neuausrichtung der Stadtverwaltung beim Umgang mit friedlichen Protestaktionen für überfällig und dringend erforderlich. Ziel dieser Anfrage ist es, die von der Stadtverwaltung gezogenen Konsequenzen im Umgang mit angemeldeten Demonstrationen in Karlsruhe im Nachgang zu den verwaltungsgerichtlichen Urteilen in Erfahrung zu bringen.

Unterzeichnet von:

Alexander Geiger         Bettina Lisbach         Manfred Schubnell        Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 20.11.2012

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