Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften


Anfrage:

  1. Wie hoch ist die bekannte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Karlsruhe, die zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit Angehörige pflegen?
    1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2009 (unter Angabe der Jahreswerte bis Sommer 2012) aus familiären Gründen, insbesondere der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Sonderurlaub ohne Vergütung beantragt? In wie vielen Fällen gelang nach dem Sonderurlaub eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz?
    2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2009 (unter Angabe der Jahreswerte bis Sommer 2012) aus familiären Gründen, insbesondere der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Teilzeit-beschäftigung beantragt? Wurden die vorübergehend frei werdenden Stellenanteile befristet wiederbesetzt? (Bitte Auflistung nach Jahren seit 2009)
    3. Wurden Anträge aus familiären Gründen auf Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen abgelehnt und falls ja, aus welchen Gründen?
  2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Doppel-belastung von Erwerbsarbeit und Pflege stemmen, ohne dies am Arbeitsplatz zu thematisieren und Unterstützung durch den Arbeitgeber zu erfragen? Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den bestehenden Möglichkeiten der Unterstützung durch den Arbeitgeber Stadt Karlsruhe Kenntnis erlangen?
  3. Welche Maßnahmen bietet die Stadtverwaltung pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, neben nicht vergütetem Urlaub und Teilzeitbeschäftigung, an, um sie bei dieser Doppelbelastung zu unterstützen?
  4. Welche Rolle nimmt das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angesichts der demographischen Entwicklung in der Personalpolitik der Stadtverwaltung ein, und wie äußert sich dies konkret?
  5. Welche Maßnahmen bieten die städtischen Gesellschaften ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern? Gibt es bei den städtischen Gesellschaften Angebote, die derzeit noch nicht durch die Stadtverwaltung angeboten werden und falls ja welche?

Sachverhalt/Begründung

Mit der positiven Entwicklung einer steigenden Lebenserwartung steigt auch der Anteil pflegebedürftiger Personen. Dies ist für die Angehörigen eine zusätzliche Herausforderung. Besonders die Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit ist nicht immer gewährleistet.

Die Pflege von Angehörigen ist oft schwer planbar, tritt häufig plötzlich und unerwartet ein. Oft beginnt sie mit geringem Aufwand und steigert sich.

Auch in Karlsruhe wird der Anteil pflegebedürftiger Einwohnerinnen und Einwohner steigen. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch auch die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften, die parallel zu ihrer Erwerbstätigkeit Angehörige pflegen, erhöhen wird. Auf diese Entwicklung muss sich auch die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin einstellen.

Im April 2010 wurde die Handreichung „Teilzeitarbeit und Beurlaubung“ durch das Personal- und Organisationsamt intern veröffentlicht. Die Stadt ist damit wichtige Schritte für eine Vereinbarkeit von Beruf und der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gegangen. Angesichts der demographischen Entwicklung sollte aber geklärt werden, durch welche Maßnahmen die Stadt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bewältigung dieser Doppelbelastungen sinnvoll unterstützen kann. Prüfen könnte man hier, inwiefern die Stadt pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen könnte, am Schulungsangebot des Schulungszentrums für Patienten und pflegende Angehörige am Städtischen Klinikum teilzunehmen und dies zu fördern. Ebenso ist zu prüfen, ob städtische Belegplätze in der Tagespflege eine Entlastungsmöglichkeit darstellen könnten.

Ziel der Anfrage ist es, die aktuelle Wertigkeit des Themas in der Personalpolitik der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften in Erfahrung zu bringen und Vorsorge für eine bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und der Pflege Angehöriger zu treffen.

 Unterzeichnet von:

Alexander Geiger                      Dr. Ute Leidig                      Dr. Dorothea Polle-Holl

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.10.2012

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