Benachrichtigung von Eigentümer_innen von denkmalgeschützten Gebäuden


Anfrage:

  1. Könnte im Zuge der Benachrichtigung der Eigentümer_innen über die gesplittete Abwassergebühr auch den Eigentümer_innen von denkmalgeschützten Gebäuden mitgeteilt werden, dass ihr Haus denkmalgeschützt ist sowie welche generellen Pflichten damit verbunden sind und welche aktuellen Fördermöglichkeiten daraus erwachsen?
  2. Welchen Aufwand würde das bedeuten?
  3. Gibt es andere Informationen, die im Zuge der Benachrichtigung über die gesplittete Abwassergebühr ebenfalls verteilt werden könnten?

Sachverhalt/Begründung

Aus Anlass der Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr zum 1. Januar 2015 werden demnächst alle Grundstücks-Eigentümer_innen ermittelt und angeschrieben. Dieser einmalige Vorgang, für den sogar zusätzliches Personal eingestellt wird, könnte gut genutzt werden, um zusätzliche Informationen zu verschicken.

Viele, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, wissen nicht, dass dieses Gebäude denkmalgeschützt ist. Daher verhalten sie sich bei baulichen Änderungen manchmal nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen des Denkmalschutzes. Außerdem entgehen ihnen Zuschüsse für Umbauten, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese zustehen. Im Rahmen der Versendung könnten nun mit geringem Mehraufwand gezielt alle Eigentümer_innen von denkmalgeschützten Häusern informiert werden.

Neben Fragen zum Denkmalschutz könnte darüber hinaus auch über weitere für Immobilienbesitzer_innen relevante Themen wie energetische Sanierung, dezentrale Energieversorgungsanlagen und bestehende Fördermöglichkeiten informiert werden.

 Unterzeichnet von:

Johannes Honné            Anne Segor

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.07.2012

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