Anfrage:
- Welche Aufgabe hat die städtische „AG Mietspiegel“? Welche Ämter sind darin vertreten? Seit wann ist sie tätig?
- Welche Erkenntnisse hat die Stadt Karlsruhe über Mietpreisentwicklungen in baden-württembergischen Städten, nachdem dort ein Mietspiegel installiert wurde?
- Soll für Karlsruhe ein einfacher oder ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden? Welche Gründe haben zu der Entscheidung für eine der beiden Varianten geführt?
- Welche Kriterien sollen für die Bewertung der Karlsruher Wohnungen herangezogen werden?
- Auf welche Art sollen sie erfasst werden? Wie groß wird die Datenbasis des Mietspiegels sein?
- Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es bereits in mehreren Städten Initiativen dazu gibt, ökologische Kriterien (z.B. das Vorliegen und die Ergebnisse eines Energieausweises für das Gebäude) in die dortigen Mietspiegel aufzunehmen; z.B. in Darmstadt, Bochum, Regensburg, Berlin? Wenn ja: Wie schätzt die Stadtverwaltung dies rechtlich und fachlich ein?
- Mit welchen Kosten wird für die Erstellung eines Karlsruher Mietspiegels gerechnet für Konzept, Datenerhebung, Redaktion, Weiterschreibung, Druck und Vertrieb? Bitte aufgeschlüsselt beantworten.
- Wann soll der erste Mietspiegel für Karlsruhe erscheinen?
- Ist geplant, den Karlsruher Mietspiegel online zugänglich zu machen? Wenn ja: wo und wie? Wenn nein: warum nicht?
- Mit welchen Konsequenzen rechnet die Stadtverwaltung auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe (Kosten für Unterkunft und Heizung) nach Einführung eines Mietspiegels?
- Wie bewertet es die Stadtverwaltung, dass die Erstellung eines Mietspiegels auf dem Wohnungsmarkt eine preistreibende Wirkung entfalten kann?
Sachverhalt/Begründung
Aus aktuellem Anlass fragen wir danach, wie der momentane Sachstand zum Thema Mietspiegel ist: Wie will die Stadtverwaltung diesen gestalten, realisieren und fortschreiben und wann kann mit seiner erstmaligen Vorlage gerechnet werden?
Seit der Änderung des Landeswohnraumgesetzes am 1. Januar 2009 ist vorgeschrieben, dass die Mieten in öffentlich geförderten Wohnungen um einen in jeder Stadt festzulegenden Faktor x % unter der „ortsüblichen Miete“ liegen müssen. Diese kann ohne Bezug auf einen Mietspiegel nicht rechtssicher bestimmt werden.
Bereits in den BNN vom 4. Juni 2010 wurde darüber berichtet, dass die Stadtverwaltung die Einführung eines Mietspiegels vorbereite. Dort wurde erwähnt, dass sich zum damaligen Zeitpunkt eine Arbeitsgruppe mit diesem Thema beschäftige – und dass der Gemeinderat in dieser Sache „das letzte Wort“ habe. Bis heute wurde das Thema Mietspiegel jedoch weder dem Gemeinderat noch einem fachlich zuständigen Ausschuss vorgelegt.
Unterzeichnet von:
Anne Segor Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner
Verwandte Artikel
Konsequenzen aus der Provenienzforschung an der Städtischen Galerie Karlsruhe
Anfrage Laut dem 2018 veröffentlichten Abschlussbericht zur „Provenienzforschung städtischer Kunstbesitz / Erwerbungen aus dem belasteten Kunsthandel 1933-1945″ wurden 15 Kunstwerke in der Städtischen Galerie identifiziert, deren Herkunft nicht vollumfänglich geklärt…
Weiterlesen »
Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024
Begründung/ Sachverhalt Mit der Staatsbürgerschaft erhöht sich die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe und sie betont das Gefühl der Zugehörigkeit in einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Der Bundestag stimmte am 19.01.2024 der Reform…
Weiterlesen »
Künftiger Schulraumbedarf in Karlsruhe
Anfrage Sachverhalt / Begründung: Die Stadt Karlsruhe steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen, um ihre Pflichtaufgaben als kommunale Schulträgerin zu erfüllen. Die wichtigste Aufgabe ist dabei die…
Weiterlesen »