Zustand der Rheinbrücke Maxau laut Bauwerkshauptprüfung

Anfrage:

  1. Welches sind die wesentlichen Ergebnisse der Bauwerkshauptprüfung 2010 der Rheinbrücke Maxau durch das Land Baden-Württemberg gem. DIN 1076?
  2. Welche Schlüsse lassen sich aus den drei Zustandsnoten der verschiedenen Brückenbauteile zwischen 2,7 und 2,9 ableiten?
  3. Worauf gründet die vom Regierungspräsidium in der Pressemitteilung vom 25.03.2011 angegebene Restlebensdauer von 4 (sic!) Jahren?
  4. Ergibt die aktuelle Bauwerkshauptprüfung konkrete Hinweise auf die Notwendigkeit einer Generalsanierung der Brücke und falls ja, für welchen Zeitraum?
  5. Wie erklären sich die vielen Bemerkungen „Unterhaltungsmangel“, zum Teil mit Folgeschäden, bei der letzten Prüfung?
  6. Wie erklären sich die vielen Mängel zur Dauerhaftigkeit („Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.“) mit dem Zusatz „Alter Schaden nicht behoben“? Warum wurden diese Mängel in den sieben Jahren seit der vorherigen Prüfung nicht behoben?
  7. Wann werden alle  Mängel zur Dauerhaftigkeit behoben?
  8. Wie viele der festgestellten Mängel zur Verkehrssicherheit wurden inzwischen behoben? Was ist mit den übrigen?
  9. Muss die Brücke verstärkt werden, damit sie die je Richtung dreispurige Verkehrsführung aushält?

Sachverhalt/Begründung

Nach der letzten Bauwerkshauptprüfung im Jahr 2010 zeigt die bestehende Rheinbrücke ein zwiespältiges Bild. Einerseits gibt es deutliche Defizite bei der Wartung und Instandhaltung der Brücke. Daraus ergibt sich die Frage, ob alle Anstrengungen unternommen werden, um die Brücke in einem möglichst guten Zustand zu erhalten.

Andererseits hat die Brücke trotz dieser Mängel eine befriedigende Zustandsnote, die sich zudem in den letzten sieben Jahren deutlich verbessert hat.

Unklar ist, worauf das Regierungspräsidium seine Aussagen stützt, die Brücke müsse in wenigen Jahren viele Monate gesperrt werden. Der Prüfbericht zur Bauwerkshauptprüfung von 2010 lässt diesen Rückschluss jedenfalls nicht zu. Immer wieder wurde uns versichert, die dreispurige Verkehrsführung hätte keine Nachteile für die Brücke.

Am 7.4.2011 wurde in der „Rheinpfalz“ aber von Überlegungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe berichtet, die Fahrbahn zu verstärken, damit die Last der Lkw auf den früheren Standstreifen verkraftet werden kann.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné            Bettina Lisbach

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.05.2011

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