Parkplätze contra Stadtbäume

Parkplätze contra Stadtbäume

Anfrage:

  1. Teilt die Stadtverwaltung unsere Auffassung, dass dem Schutz alter Bäume im Stadtgebiet grund-sätzlich sehr hohe Priorität einzuräumen ist?
  2. Warum wurde im Rahmen der Genehmigung des Bauvorhabens Otto-Sachs-Straße 5 die Fällung zweier alter Linden im Innenhof für die Schaffung von Parkplätzen genehmigt?
  3. Warum wurde bei o. g. Baugenehmigung nicht §37 Absatz 2 Satz 2 der Landesbauordnung (LBO) zugrunde gelegt, dem zufolge eine Abweichung von der Verpflichtung zum Nachweis der zusätzlich notwendigen Stellplätze zuzulassen ist, wenn die Herstellung auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist?
  4. Die Hoffläche, für die eine großflächige Parknutzung und die Fällung von alten Linden genehmigt wurde, liegt innerhalb eines größeren Areals von zusammenhängenden und intensiv durchgrünten Innenhöfen. Wie verträgt sich dies mit § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches, demzufolge sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss?
  5. Warum wurde die Genehmigung zur Fällung der beiden Linden einem Anwohner gegenüber damit begründet, die Linden seien nicht in gutem Zustand und könnten nicht erhalten werden, obwohl dies offensichtlich nicht zutreffend ist und auch verwaltungsinternen Stellungnahmen widerspricht, die von einem Anwalt der Anwohner eingesehen werden konnten?
  6. Bei wie vielen Baugenehmigungen wurde in den letzten fünf Jahren die Fällung von Bäumen zugunsten von Parkplätzen genehmigt, obwohl die Bäume gemäß Baumschutzordnung zu schützen waren?

Sachverhalt/Begründung:

Die GRÜNE Fraktion wurde von Anwohner/innen im Umfeld des o. g. Bauvorhabens darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Baugenehmigung der Fällung zweier Linden stattgegeben wurde, um die erforderlichen Stellplätzen im Innenhof nachweisen zu können.

Zwar ist gegen eine Bebauung im betreffenden Bereich grundsätzlich nichts einzuwenden, dient sie doch der Flächen sparenden Entwicklung zusätzlichen Wohnraums im Innenbereich. Nicht nachvollziehbar und unangemessen ist aus Sicht der GRÜNEN Fraktion allerdings die Entscheidung, zwei der drei sehr wertvollen alten Bäume im Innenhof zu fällen, um die freiwerdenden Flächen als Parkraum zu nutzen.

Die Linden befinden sich keineswegs in einem gesundheitlichen Zustand, der eine Fällung in absehbarer Zeit nahelegt. Die Bäume waren im Sommer voll belaubt und wiesen kaum lichte oder trockene Stellen in der Krone auf. Auch an den Stämmen konnten keinerlei Hinweise auf Krankheiten festgestellt werden, die die Vitalität der Bäume ernsthaft beeinträchtigen.

Mit dem Wegfall derart alter und schöner Laubbäume in der Innenstadt wird nicht nur eine wertvolle inner-städtische Grünfläche stark entwertet. Es wird gleichzeitig ein Präzedenzfall geschaffen, der nahelegt, dass zukünftige Bauträger ebenfalls eine sehr großzügige Auslegung der Baumschutzsatzung für sich in Anspruch nehmen. Schritt für Schritt könnte so die Baumschutzsatzung als wichtiges Instrument zum Baumschutz in unserer Stadt ausgehebelt werden. Im vorliegenden Fall stellt sich hinsichtlich des schützenswerten Grünbestands im Innenhof zudem die Frage, ob sich die Schaffung von Parkraum mit § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches vereinbaren lässt.

Der GRÜNEN Fraktion ist es wichtig, dass die Verwaltung den ihr gemäß LBO zustehenden Ermessensspielraum bei allen Bauvorhaben mit erforderlichem Stellplatznachweis soweit wie möglich ausschöpft, um wertvolle innerstädtische Grünflächen und Altbäume grundsätzlich zu erhalten.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                   Anne Segor

Johannes Honné                  Alexander Geiger
 

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.11.2010


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