Illegales Parken auf Geh- und Radwegen
Anfrage:
- Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob das illegale Parken auf Geh- und Radwegen in den letzten Jahren zu- oder abgenommen hat, unabhängig von der Zahl der Bußgeldbescheide?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problematik illegalen Parkens auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet grundsätzlich ein?
- Wie viele Bußgeldbescheide wurden aufgrund der Ordnungswidrigkeit „un-zulässig geparkt auf Geh- bzw. auf Radflächen“ in den letzten fünf Jahren jeweils ausgestellt und wie oft wurde deshalb ein Fahrzeug abgeschleppt?
- Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen illegalem Parken und unzureichenden Überwachungskapazitäten beim Bürger- und Ordnungsamt (OA)?
- Welche Priorität hat die Kontrolle des ruhenden Verkehrs innerhalb des Ordnungsamts und gibt es Anweisungen an den Vollzugsdienst, bei ordnungs -widrig auf Geh- oder Radwegen abgestellten Fahrzeugen nur eingeschränkt einzuschreiten? Gibt es Gebiete in der Stadt, die gar nicht kontrol-liert werden?
Sachverhalt/Begründung:
Immer wieder klagen Bürgerinnen und Bürger über zugeparkte Geh- und Radwege wegen fehlender Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet. Aus der Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion zu Radwegen in der Reinhold-Frank-Straße vom Februar 2010 geht außerdem hervor, dass der gemeindliche Vollzugsdienst lediglich „gravierende Verstöße“ beanstandet. In vielen Fällen wird illegales Parken von der Stadtverwaltung also offenbar toleriert.
Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion muss unzulässiges Parken insbesondere im Bereich von Rad- und Gehwegen unbedingt unterbunden werden. Es stellt eine massive Beeinträchtigung der beiden umwelt-freundlichsten Fortbewegungsarten dar. Zusätzlich führt es häufig zur Gefährdung von RadfahrerInnen, FußgängerInnen oder auch spielenden Kindern, wenn sie etwa zur Umgehung eines Hinder-nisses auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder beim Queren der Fahrbahn kein ausreichendes Sichtfeld haben.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Johannes Honné
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