Leerstände von Räumlichkeiten und Immobilien in städtischem Besitz

Leerstände von Räumlichkeiten und Immobilien in städtischem Besitz

Anfrage:

  1. Welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz stehen zur Zeit leer?
  2. Für welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz sind Leerstände in absehbarer Zeit voraussehbar?
  3. Welche Nutzungen hatten dieses Räumlichkeiten/Immobilien?
  4. Aus welchen Gründen stehen diese Räumlichkeiten/Immobilien leer, bzw. aus welchen Gründen sind Leerstände zu erwarten?
    (Kündigung, geplante Nutzungsänderung, strukturelle Veränderung, wie z.B. bei den geplanten Schulschließungen, geplanter Abriss, etc.)
  5. Hat die Stadt flexible Zwischennutzungskonzepte entwickelt?
  6. Pflegt die Stadt – eventuell über das Kultur- oder Sozialamt – eine Interessentenkartei für solche Räumlichkeiten/Immobilien?
  7. Welche zusätzlichen Instandhaltungskosten entstehen auf Grund von Leerstand ?
    – bei Werterhalt wegen geplanter späterer Verwertung?
    – bei Sicherung bis Abbruch?

Sachverhalt/Begründung:

Immer wieder werden im Stadtgebiet von Bürgerinnen und Bürgern leer stehende Immobilien bemerkt. Des Öfteren sprechen lang- oder kurzfristig zu verwirklichende Planungen oder rechtliche Voraussetzungen gegen eine Zwischennutzung.

Allerdings gibt es auch sehr lang andauernde Leerstände, die im Stadtbild als störend wahrgenommen werden und die sich durchaus für eine sinnvolle Zwischennutzung eignen würden.

Aus diesem Grund benötigt die GRÜNE Fraktion einen Überblick über die gegenwärtige Situation.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                   Anne Segor

Alexander Geiger                Tanja Kluth

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 22.06.2010


 

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