Altablagerung Öldeponie in Knielingen

Altablagerung Öldeponie in Knielingen

Anfrage:

  1. In welchem Zustand befindet sich die Altablagerung Öldeponie im Bereich der Knielinger "Waid"?
  2. Welche Gutachten wurden bisher in wessen Auftrag zur Altablagerung Öldeponie erstellt und zu welchen Ergebnissen kamen die Gutachten hinsichtlich potentieller Umweltauswirkungen sowie hinsichtlich der Sanierungsbedürftigkeit der Altablagerung?
  3. Sind durch die Altablagerung Schadstoffeinträge ins Grundwasser und in bisher nicht kontaminierte Bodenbereiche gegeben bzw. potentiell zu be-fürchten?
  4. Welche Auswirkungen hat die Altablagerung auf Flora und Fauna im Gebiet bzw. welche potentiellen Gefährdungen für den Naturschutz gibt es?
  5. Inwieweit führt die Altablagerung zu Einschränkungen der Nutzungsfähigkeit des Gebietes u.a. als Naherholungs- und als Weidefläche?
  6. Welche Einschränkungen bestehen hinsichtlich zukünftiger geplanter Nutzungen des Areals?
  7. Welche Maßnahmen sind zur Sanierung der Altlast denkbar und mit welchen Kosten wären diese voraussichtlich verbunden?
  8. Wer ist aktuell Eigentümer des betroffenen Areals und wer wäre für eine Sa-nierung der Altlast verantwortlich?
  9. Welche Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um schädliche Auswirkungen der Altablagerung auf Dauer zu unterbinden?

Sachverhalt/Begründung:

Der GRÜNEN Fraktion liegen von verschiedener Seite Hinweise vor, dass im Bereich des Knielinger Konversionsgebietes in der Nähe des Klärwerk eine Altlastenkontaminierung vorliegt. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Öldeponie, die in den 1950er und 60er Jahren vom städtischen Tiefbauamt genutzt wurde. Verschiedene Gutachten belegen die Sanierungs-bedürftigkeit der Altablagerung. Offensichtlich ist bisher jedoch keine Sanierung erfolgt.

Um ggf. weitere Schritte einleiten zu können, ist es notwendig, die aktuellen und potentiellen Gefährdungen zu kennen, die von der Altablagerung ausgehen. Auch sind Informationen zu möglichen und angemessenen Sanierungsmaßnahmen, zu deren Kosten sowie zur Trägerschaft der Maßnahmen erforderlich.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach                        Anne Segor

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 02.03.2010


 

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