Energieausweise für öffentlich genutzte Gebäude der Stadt Karlsruhe


Anfrage:

  1. Sind zwischenzeitlich alle öffentlichen Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche im Eigentum der Stadt Karlsruhe, auf die die Energieausweispflicht zutrifft, mit einem Energieausweis ausgestattet?
  2. Handelt es sich bei den Energieausweisen für die öffentlichen Gebäude der Stadt Karlsruhe um bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energie-ausweise, und weshalb hat sich die Stadtverwaltung für die gewählte Form entschieden?
  3. Hat die Stadtverwaltung, wie im Energiebericht 2007 angekündigt, nach Erstellung der Energieausweise die Gebäude identifiziert, die aufgrund des ermittelten Energiekennwertes im Vergleich zu ähnlichen Gebäude-typen negativ auffallen und diese Gebäude dann einer näheren Analyse unterzogen?
  4. Sind hierbei Synergieeffekte ausgemacht worden, die zu Kostenreduzierungen bei den Investitionen führen, wodurch die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme verbessert werden kann (z.B. flächendeckende Ertüchtigung veralteter Regelungen).
  5. Hat die Gebäudewirtschaft entsprechend dem § 20 der Energieeinspar-verordnung Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des kommunalen Gebäudebestandes nach der Ausstellung der Energieausweise empfohlen?
  6. Wann wird der Energiebericht für 2008 fertig gestellt sein, um eine nach Gebäuden aufgeschlüsselte Übersicht über Energieverbrauch und Energieeffizienz zu geben?
  7. Wird der noch fertig zu stellende Energiebericht für 2008 einen Zeitplan zur energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestands ent-halten?
  8. Sieht die Stadtverwaltung in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage kurzfristig Möglichkeiten, die Ausgaben für Energie ohne bauliche Maß-nahmen zu senken und wenn ja welche?

Sachverhalt/Begründung

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wurde in Deutschland für Bestandsgebäude bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf der Energieausweis eingeführt. Für Neubauten und umfassende Baumaßnahmen bestehender Gebäude gab es bereits nach der Wärmeschutzverordnung 1994 bzw. der EnEV 2002/2004 die Pflicht zur Erstellung eines Wärmebedarfsausweises bzw. eines Energiebedarfsausweises.

Eigentümer von Nichtwohngebäuden sind seit dem 01.07.2009 verpflichtet, durch einen Energieausweis Transparenz über den Energiebedarf bzw. -verbrauch ihrer Immobilie zu schaffen. Energieausweise können hier wahlweise auf der Grundlage des Energiebedarfs oder -verbrauchs ausgestellt werden.

Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV 2007 eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche. Die Stadt Karlsruhe als Gebäudeeignerin hat hier auch eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Zudem lässt sich anhand der Energieausweise eine Priorisierung für die energetische Sanierung des stadteigenen Gebäudebestandes erarbeiten, wie im Energiebericht 2007 angekündigt.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach        Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 29.09.2009  

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