Rücknahme Gewinnabführung der Volkswohnung GmbH

Teilhaushalt: 2000, Kämmerei

Seite im HH-Plan: zwischen den Seiten 119 und 120

Höhe der beantragten Mittel: 3.535.140 € (2024), 3.535.140 € (2025)

Begründung:

Die von der Verwaltung hat in ihrem Haushaltsentwurf eine Gewinnausschüttung von je 3,53 Mio. Euro in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen. Diese Haushaltssicherungsmaßnahme HHS_GR27 wird nicht umgesetzt.

Die Volkswohnung ist ein solides kommunales Wohnungsbauunternehmen und erwirtschaftet moderate Gewinne. Aus den Gewinnen bildet sie das notwendige Eigenkapital für neue Wohnungen, die sie für die Menschen in Karlsruhe baut. Ebenso wird das Eigenkapital für umfangreiche Sanierungen des Wohnungsbestands benötigt. Die Stadt Karlsruhe ist auf den Wohnungsbau der Volkswohnung angewiesen, denn so wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen und dauerhaft gesichert.

Eine Entnahme aus den Gewinnen würde mittelbar das Wohnen für die Mieter*innen der Volkswohnung verteuern. Einen derartiger, indirekter Sonderbeitrag der Mieter*innen zur Stützung des Haushalts wäre ein falsches sozialpolitisches Signal.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Als interfraktioneller Kompromiss – und um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können – stimmten wir zu, dass die Gewinnentnahme im Jahr 2024 einmalig vorgenommen wird.

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