Gesetzlich verankerte Waldpädagogik in bisherigem Umfang erhalten

Teilhaushalt: 8200, Forstamt

Seite im HH-Plan: 456

Höhe der beantragten Mittel: 30.000 € (2024), 30.000 € (2025), 30.000 € (2026), 30.000 € (2027), 30.000 € (2028)

Begründung:

Die Haushaltstabilisierungsmaßnahme HHS 2 V193.soll nicht umgesetzt werden:
Die Kürzung von 30.000 Euro würde bedeuten, dass die Zahl der waldpädagogischen Veranstaltungen auf die Hälfte reduziert werden müsste. Dabei war die Nachfrage nach Bildungsveranstaltungen der Waldpädagogik vor der Corona-Pandemie stetig gestiegen und konnte nicht befriedigt werden. Sie steigt aktuell wieder auf dieses Niveau an.

Die Grundlage der Waldpädagogik ist das Landeswaldgesetz, in dem ein Bildungsauftrag für den Wald verbindlich festgeschrieben ist. Die Waldpädagogik gehört zu den ältesten Umweltbildungsprojekten in unserer Stadt. Inzwischen ist sie ein zentraler Bestandteil des Karlsruher Netzwerks für Natur- und Umweltbildung. Neben dem Haus des Waldes in Stuttgart ist sie überregional anerkannt als landesweites Schwerpunktprojekt für Waldpädagogik.

Angesichts der wachsenden Naturentfremdung der Kinder und Jugendlichen ist es deshalb dringend notwendig, die Umwelt- und Naturschutzbildung der jungen Generation zu stärken und ihr Bewusstsein für die den Schutz und den Erhalt der Naturvielfalt, insbesondere auch der Wälder als unsere Lebensgrundlage, zu schärfen.

Angesichts des hohen Stellenwerts der Bildung für nachhaltige Entwicklung muss deshalb die Waldpädagogik in vollem Umfang erhalten bleiben.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Unser Antrag wurde mit einer sehr breiten Mehrheit angenommen.

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