Herstellungs- und Folgekosten der Kombilösung


Anfrage:

  1. Weshalb hat die Verwaltung bei der Informationsveranstaltung am 25.04.2013 den Begriff "Gesamtbaukosten" verwendet, der wesentliche Kostenanteile nicht enthält?
  2. Wird die Verwaltung künftig ausschließlich den nach Handels- und Bilanzrecht zutreffenden Begriff "Herstellungskosten" verwenden?
  3. Wie hoch ist derzeit der nichtförderungsfähige Anteil von den jetzt ermittelten Herstellungskosten der Kombilösung i.H.v. 868 Mio. Euro?
  4. Wie hoch ist der von der Stadt zu tragende Eigenanteil der Herstellungskosten?
  5. Sind bei den 51 Mio. Euro Finanzierungskosten auch die Finanzierungskosten der Kriegstraße enthalten?
  6. Werden die jährlichen Finanzierungskosten auch mit Darlehen finanziert?
  7. Wie hoch ist die jährliche Abschreibung
    1. nach Fertigstellung des Tunnels in der Kaiserstraße mit Südabzweig?
    2. Nach Fertigstellung der Kaiserstraße mit Südabzweig und der Kriegsstraße?
  8. Wie hoch sind die Folgekosten?
    1. nach Fertigstellung des Tunnels in der Kaiserstraße ab 2018?
    2. nach Fertigstellung des Straßentunnels und der Straßenbahnlinie in der Kriegsstraße ab 2020?
  9. In welcher Höhe kann die KVVH die Folgekosten abdecken?
    1. nach Fertigstellung des Tunnels in der Kaiserstraße?
    2. nach Fertigstellung des Straßentunnels und der Straßenbahnlinie in der Kriegsstraße?

Sachverhalt/Begründung

  1. In der Gemeinderatssitzung am 22.11. 2012 wurde mitgeteilt, dass die Herstellungskosten für die Kombilösung 645 Mio. Euro betragen. In der Informationsveranstaltung vom 25.04.2013 wurden die Gesamtbaukosten mit 788 Mio. Euro angegeben. Im Oktober 2013 teilte die Verwaltung mit, dass die Herstellungskosten 868 Mio. Euro betragen. Innerhalb von elf Monaten haben sich die Herstellungskosten um 223 Mio. Euro erhöht.
  2. Durch die Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Herstellungskosten oder Gesamtbaukosten schafft die Verwaltung keine Transparenz. Denn nur die nach Bilanz- und Handelsrecht vorgegeben Herstellungs-kosten erfassen sämtliche Aufwendungen und Kosten. Sie sind auch maßgebend für die Berechnung der Abschreibung. Die Gesamtbaukosten sind wesentlich niedriger, da sie nur die reinen Baukosten erfassen. Es ist deshalb nicht möglich aktuelle Zahlen, welche nur die Gesamtbaukosten enthalten mit früher genannten Herstellungskosten zu vergleichen.
  3. Höhere Herstellungskosten führen zu höheren Folgekosten. Deshalb wollen wir wissen, wie sich diese konkret auswirken.

Unterzeichnet von:

Manfred Schubnell          Bettina Lisbach            Johannes Honné
 

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 17.12.2013

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