Anfrage:
- Wie entwickelten sich die Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe in den letzten 10 Jahren):
– Fallzahlen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren
– Fallzahlen von Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren
Bitte bei dieser und den folgenden Fragen die Daten soweit verfügbar nach einzelnen Jahren auflisten. - Wie viele Fälle wurden in den letzten 10 Jahren aufgrund von durch die Polizei angezeigten Ermittlungen bearbeitet, bei denen es später zu keinem Gerichtsverfahren kam?
- Welche qualitativen Veränderungen haben sich in diesem Zeitraum bei den zu bearbeitenden Betreuungen ergeben? Z.B. in Bezug auf:
– Verteilung von männlichen und weiblichen TäterInnen
– Art, Schwere der Straftaten (Sachbeschädigungen, Diebstähle, Körperverletzungen, Computerkriminalität und andere)
– Komplexität der Lebenssituation der StraftäterInnen
– erzieherischer Bedarf der StraftäterInnen - Wie hat sich der Anteil der Schwellen- und IntensivtäterInnen in diesem Zeitraum entwickelt?
- Welche Maßnahmen der Jugendhilfe wurden ergänzend zur Jugendgerichtshilfe im engeren Sinn eingeleitet und durch die Jugendgerichtshilfe geleistet?
- Wie haben sich Dauer und Arbeitsaufwand pro Betreuung in den letzten Jahren entwickelt?
- Wie hat sich die Zahl der MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe in den letzten zehn Jahren entwickelt? Stehen in den nächsten drei Jahren Veränderungen (z.B. durch Ruhestand) an?
- Wie hat sich die Anzahl der Fälle pro MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe in den letzten zehn Jahren verändert?
- Ist die Stadtverwaltung dazu bereit, die zwei Stellen zu besetzen, deren Bedarf der Jugendgerichtshilfe in einem internen Personalbemessungs-verfahren zwischen Sozial- und Jugendbehörde und Personal- und Organisationsamt angesichts der dauerhaft hohen Fallzahlen bestätigt wurde?
Wenn ja, wann sollen diese Stellen eingerichtet und besetzt werden?
Wenn nein, warum nicht? - In welchem Verhältnis wird die Abteilungsleitung der Jugendgerichtshilfe für ihre Leitungsaufgaben freigestellt?
Sachverhalt/Begründung
Die Karlsruher Fachstelle Jugendgerichtshilfe bei der Sozial- und Jugendbehörde begleitet Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind, durch deren Strafverfahren. Laut aktuellem Jugendhilfebericht kann in etwas mehr als der Hälfte der staatsanwaltlichen Verfahren von einer Strafverfolgung abgesehen werden bzw. diese bei Heranwachsenden noch nach Jugendstraf-recht erfolgen, wenn durch die Jugendgerichtshilfe Weisungen und Auflagen vermittelt und überwacht wurden.
Gleichzeitig wird durch intensive Beratungsarbeit mit Eltern und den jungen Menschen selbst abgeklärt, ob und mit welchen Maßnahmen der Jugendhilfe dazu beigetragen werden kann, delinquente Jugendliche wieder zu stabilisieren und einer Verfestigung der Kriminalität vorzubeugen.
Hierbei wird eine anerkannt gute Arbeit geleistet, die für die gesamte Stadtgesellschaft wichtig ist – und nicht zuletzt Folgekosten durch soziale Verwahrlosung und Kriminalität erspart.
Diese wichtige Arbeit sollte nicht dadurch gefährdet werden, dass die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfe dauerhaft einer zu hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und die bisherige menschliche und fachliche Qualität ihrer Arbeit nicht weiter aufrecht erhalten können.
Unterzeichnet von:
Dr. Christofer Leschinger Tanja Kluth Michael Borner
Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs
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