Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe


Anfrage:

  1. Wie hoch ist die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen im Stadtkreis Karlsruhe im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote?
  2. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften? Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe im Kämmereibereich bzw. in den städtischen Gesellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln)
  3. Wird im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX angewandt? Wenn nein, warum nicht? (bitte die städtischen Gesellschaften einzeln benennen)
  4. Mit welchen Einrichtungen und Diensten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen arbeiten die Stadtverwaltung und das Jobcenter Stadt Karlsruhe zusammen?
  5. Welchen Anstrengungen werden im Jobcenter Stadt Karlsruhe unternommen, um die besonderen Aufgaben im Bereich der beruflichen Förderung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig und dauerhaft zu bewältigen? Gibt es hierfür qualifizierte Personalstrukturen?
  6. Welche Mittel aus SGB II im Bereich des Jobcenter Stadt Karlsruhe werden zur beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen eingesetzt? Wurden diese Mittel im Rahmen der Kürzungen der Eingliederungsmittel reduziert? Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach sich gezogen?
  7. Welche Beschäftigungsprogramme für Menschen mit Behinderungen werden seitens des Jobcenter Stadt Karlsruhe angeboten? Wie viele arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden in diesen Be-schäftigungsprogrammen unterstützt?
  8. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bzw. das Jobcenter Stadt Karlsruhe über die Anzahl von Schulabgänger/innen mit Behinderungen in Karlsruhe, die in den kommenden Jahren in den Arbeitsmarkt entlassen werden? Welche Anstrengungen werden unternommen, um diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt adäquat unterzubringen?

Sachverhalt/Begründung

Laut einer neuen DGB-Studie gibt es immer mehr Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit. Aktuelle Zahlen der Arbeitsmarktdaten für die Stadt Karlsruhe bestätigen diesen Trend: Waren im Oktober 2010 noch 345 schwer behinderte Menschen im Rechtskreis SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) arbeitslos gemeldet, so lag diese Zahl im Oktober 2011, trotz Belebung des Arbeitsmarktes, schon bei 409 Personen, während die Zahl der Arbeitslosen insgesamt nahezu konstant blieb. Sollte dieser Trend fortbestehen, droht immer mehr Menschen mit Behinderungen wegen der Unterbrechung ihrer Erwerbsbiografie die Altersarmut.

Ziel dieser Anfrage ist zu erfahren, in wie weit die Stadt Karlsruhe und die städtischen Gesellschaften ihrer Pflicht zur Beschäftigung vom Menschen mit Behinderungen nachkommen. Darüber hinaus möchten wir in Erfahrung bringen, wie die Stadt Karlsruhe und das Jobcenter Stadt Karlsruhe mit der Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben umgehen wollen, während die Bundesregierung die Situation durch Kürzungen der Eingliederungsmittel bei der Bundesagentur für Arbeit weiter verschärft.

 Unterzeichnet von:

Michael Borner       Uta van Hoffs        Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.01.2012

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