Anfrage:
1. Welche Karlsruher Fließgewässer werden derzeit von KanufahrerInnen genutzt?
2. Wo und in welchem Umfang findet eine Nutzung durch Vereine statt und wo und in welchem Umfang erfolgt die Befahrung durch private bzw. gewerbliche NutzerInnen (Kanuverleihe etc.)?
3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die durch das Kanufahren möglicherweise entstehenden ökologischen Schäden ein und welche Unterschiede sind festzustellen zwischen der Befahrung durch geübte Sportvereinsmitglieder und der Befahrung durch meist ungeübte EinzelfahrerInnen mit Leihkanus?
4. Gibt es zu der Frage möglicher ökologischer Schädigungen durch das Kanufahren neuere Gutachten und naturschutzfachliche Stellungnahmen? Falls ja: Welche Gewässer und Gewässerabschnitte werden darin betrachtet und zu welcher Einschätzung kommen die Expertisen?
5. Welche Möglichkeiten werden gesehen, um das Kanufahren über rein rechtliche Maßnahmen einzuschränken? Auf welchen Gewässerabschnitten sind welche Restriktionen grundsätzlich möglich?
6. Welche Maßnahmen werden derzeit im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung beim Regierungspräsidium diskutiert und inwiefern gehen die hierbei geplanten Maßnahmen über die rechtlich möglichen Einschränkungen hinaus?
7. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Wirksamkeit der aktuell diskutierten Selbstverpflichtung auf freiwilliger Basis ein?
8. Welche Kontrollmöglichkeiten werden jeweils gesehen bei rechtlichen Einschränkungen und im Falle einer freiwilligen Selbstverpflichtung? Wer ist für die Kontrollen zuständig und gibt es ausreichend Personal für Kontrollen?
9. Ist ein Monitoring geplant, um die ökologische Verträglichkeit des Kanufahrens regelmäßig zu überprüfen und ggf. zusätzliche Einschränkungen zu machen? Wenn ja, wie soll das Monitoring aussehen?
Sachverhalt/Begründung
Die GRÜNE Fraktion verfolgt die aktuelle Entwicklung des Kanufahrens auf Karlsruher Fließgewässern mit kritischem, aber differenziertem Blick.
Ökologische Probleme, die durch das Kanufahren entstehen können, hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie der Geübtheit der KanufahrerInnen, dem Wasserstand des Gewässers, der Jahreszeit und natürlich der ökologischen Wertigkeit des jeweiligen Gewässerabschnitts. Dies macht eine pauschale Bewertung möglicher Beeinträchtigungen durch das Kanufahren schwierig.
Hinzu kommt, dass rechtliche Einschränkungen des Kanufahrens nicht ohne weiteres auf allen Gewässerabschnitten möglich sind, weshalb derzeit auch über Möglichkeiten einer freiwilligen Selbstverpflichtung diskutiert wird. Allerdings ist fraglich, inwieweit eine Selbstverpflichtung tatsächlich von allen KanufahrerInnen und Kanuverleih-Unternehmen befolgt würde und welche Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen andernfalls greifen könnten.
Der GRÜNEN Fraktion ist daran gelegen, die unterschiedlichen Aspekte umfassend zu betrachten, um zusammen mit allen Beteiligten eine aus ökologischer Sicht möglichst optimale Lösung zu erarbeiten, ohne die Freizeitnutzung mehr als für den Naturschutz notwendig einzuschränken.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Manfred Schubnell Johannes Honné
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