Anfrage:
- Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) werden die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 eingesetzt?
- Kommt es zu Kürzungen bei der individuellen Einzelförderung oder bei Gruppenmaßnahmen für Jugendliche und Zielgruppen mit besonderem Schwierigkeitsgrad im Rahmen der „freien Förderung“ (bitte aufgeschlüsselt nach jeweiliger Zielgruppe und jeweiligen Vorjahresetat)?
- Welche Auswirkungen haben die Kürzungen auf die Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt Karlsruhe?
- Werden Eingliederungsmittel in den Verwaltungshaushalt des Jobcenters Stadt Karlsruhe umgeschichtet? Wenn ja: Aus welchen Gründen wird umgeschichtet und wer hat die Umschichtung genehmigt?
Sachverhalt/Begründung
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres im letzten Jahr beschlossenen Sparpaketes verfügt, dass die Eingliederungsmittel gemäß SGB II um über 5 Mio. € bzw. ca. 30 % gekürzt werden. Mit Eingliederungsmitteln wird u.a. in die schulische und berufliche Qualifikation von Arbeitslosen investiert. Mit solchen Maßnahmen werden Zugänge zu Arbeitsplätzen geschaffen, die dann auch fair entlohnt werden.
Die Kürzung könnte insbesondere die Verpflichtung des Jobcenters Stadt Karlsruhe konterkarieren, z.B. jugendlichen Erwerbsfähigen unter 25 Jahren geeignete Maßnahmen anzubieten. Bei den Maßnahmenträgern vor Ort wird zudem die Verlässlichkeit der Kooperation mit dem Jobcenter ernsthaft in Frage gestellt.
Unterzeichnet von:
Michael Borner, Tanja Kluth, Dr. Dorothea Polle-Holl, Uta van Hoffs
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