Bereits Anfang 2009 hatte der Karlsruher Gemeinderat beschlossen, das seit vielen Jahren geplante Landschaftsschutzgebiet „Gießbachniederung / Im Brühl“ schnellstmöglich auszuweisen. Trotz dieser Entscheidung, die sowohl vom Naturschutzbeirat als auch im November 2010 durch einen einstimmigen Beschluss des Grötzinger Ortschaftsrats untermauert wurde, macht die Ausweisung des Schutzgebietes immer noch keine erkennbaren Fortschritte.
„Wir haben uns in den letzten Jahren und Monaten wiederholt mit Anträgen, Anfragen und Briefen an den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung gewandt und auf die Umsetzung dieser Beschlüsse gedrängt“, so GRÜNEN-Fraktionssprecherinnen Bettina Lisbach und Anne Segor. „Aber immer wieder wurden wir auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Nun haben wir in den letzten Wochen erneut Hinweise erhalten, dass im Bereich des geplanten Landschaftsschutzgebietes von Teilen der Stadtverwaltung großflächige Gewerbegebietsausweisungen vorangetrieben werden sollen. Daher haben wir nun entschieden, uns an das Regierungspräsidium als Höhere Naturschutzbehörde zu wenden.“
In einem Brief an Regierungspräsident Kühner bittet die GRÜNE Fraktion, dass sich das Regierungspräsidium als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde mit der Angelegenheit befasst und von der bei der Stadt angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde eine schnellstmögliche Schutzgebietsausweisung mit einem verbindlichen Zeitplan einfordert.
Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes ist aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll und notwendig. Auch muss dem politischen Mehrheitswillen in dieser Frage angemessen Rechnung getragen werden. Zwar ist die genaue Schutzgebietsab-grenzung Sache der Unteren Naturschutzbehörde. „Doch fordern wir, dass die politischen Gremienbeschlüsse jetzt endlich umgesetzt werden und ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird, dass in seiner Qualität und Größe den bisherigen Planungen entspricht“, so die GRÜNEN. „Größere Abstriche an der Schutzgebietsabgrenzung zugunsten von Gewerbeflächen sind mit uns nicht zu machen.“
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