Ergänzungsantrag zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026:
Die Stadtverwaltung setzt sich in weiteren Verhandlungen mit der EnBW dafür ein, dass im Generalvertrag (a) sowie im Durchführungsvertrag (b) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan umwelt- und klimafreundlichere Vereinbarungen als im gegenwärtigen Entwurf getroffen werden.
- Konkret setzt sie sich dafür ein, dass in dem neuen Gaskraftwerk durch strukturierte Lieferverträge Erdgas eingesetzt wird, das um 20 % geringere Vorkettenemissionen aufweist als der jeweils neueste Wert für die Vorkettenemissionen von leitungsgebundenem Erdgas in Deutschland (siehe Publikation des Umweltbundesamtes “CO2-Emissionensfaktoren für fossile Brennstoffe”).
Sinngemäß wird dazu die Deckelung im Vergleich zum vorliegenden Vertragsentwurf auf 80 % von 35,43 kg CO2-Äquivalente/MWh (= 28,34 kg CO2-Äquivalente/ MWh) Primärenergie festgelegt. - Ferner setzt die Verwaltung sich dafür ein, dass durch die Regelungen des Durchführungsvertrags die Jahresfrachten von 307 t/a Stickoxide bzw. 62 t/a NH3 als Höchstwerte einzuhalten sind.
| Begründung/Sachverhalt |
Generalvertrag und Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan für das EnBW Rheinhafen Dampfkraftwerk Block 9 liegen in einem ersten öffentlichen Entwurf vor. Obwohl einige Regelungen vereinbart wurden, sind sie in den Bereichen Klimawirkung und lokale Immissionen nicht ausreichend.
Zu 1.)
Beim Verbrennen von Gas in Gaskraftwerken entstehen sowohl direkte CO2-Emissionen durch den Verbrennungsvorgang als auch indirekte CO2-Emissionen durch die Vorkettenemissionen des verbrannten Gases, die durch Fördertechnologie und Transport entstehen und die stark zwischen Lieferanten variieren. Im vorgelegten Generalvertrag wurde eine Begrenzung der Vorkettenemissionen vorgeschlagen, die sich mit 35,43 kg CO2-Äquivalenten/MWh an der Höhe des Bezugsmixes im deutschen Leitungsnetz von 2024 orientiert. Der Branchenverband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft nennt in seinem Faktenblatt mit Stand 2021 zu Vorkettenemissionen von Erdgas jedoch 27 kg CO2-Äquivalenten/MWh. Daher kommen wir zu dem Schluss, dass eine 20 %-Reduzierung der Vorkettenemissionen durchaus möglich ist, z.B. wenn die strukturierten Lieferverträge kein LNG-Gas enthalten. Dies wird zu einer deutlichen Verringerung der von Karlsruhe verursachten Emissionen von CO2, Methan und anderer treibhauswirksamer Gase führen.
Zu 2.)
Der Ausstoß von Stickoxiden und Ammoniak ist im Gegensatz zu Emissionen von treibhauswirksamen Gasen ein lokales Problem. Neben der Feinstaubbelastung werden vor allem durch Überdüngung natürliche Stoffkreisläufe geschädigt, was sich letztlich auch auf die Trinkwasserqualität auswirkt.
Da das RDK 9 nicht der einzige Emittent von Stickoxiden und Ammoniak im Karlsruher Raum ist und das zeitliche Zusammenwirken aus unterschiedlichen Quellen nicht kontrollierbar ist, ist es zum Schutz der lokalen Bevölkerung sowie Flora und Fauna unabdingbar, die hiesigen Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die EnBW gibt im Durchführungsvertrag an, eine Jahresfracht der Stickoxidemissionen i.H.v. 246 t/Jahr und die der Ammoniakemissionen i.H.v. 31 t/Jahr anzustreben. Nach den bisherigen Formulierungen ergeben sich Vertragsstrafen aber lediglich bei Jahresfrachten i.H.v. 384 t/Jahr (Stickoxide) und 77 t/Jahr (Ammoniak). Eine Reduzierung von 20 % dieser Höchstwerte auf 307 t/Jahr (Stickoxide) bzw. 62 t/Jahr (Ammoniak) erachten wir daher weiterhin für angemessen.
Unterzeichnet von:
Dr. Sonja Klingert Aljoscha Löffler Christian Klinkhardt Leonie Wolf
