GRÜNE fragen nach Praxis bei der Karlsruher Verkehrsüberwachung
Radfahrende im Straßenverkehr fühlen sich häufig dadurch gefährdet, dass sie von Autos mit einem zu geringen Seitenabstand überholt werden. Einige Menschen nutzen das Fahrrad daher seltener oder gar nicht. Mit ihrer Anfrage will die Grüne Gemeinderatsfraktion Informationen dazu erhalten, ob und wie die Überholabstände kontrolliert werden.
Im Jahr 2020 wurde durch den Gesetzgeber präzisiert, dass beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge ein Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden muss. Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher Aljoscha Löffler erläutert das Anliegen der Grünen: „Es ist bisher nicht öffentlich bekannt, ob diese Regelung in der Praxis der Karlsruher Verkehrsüberwachung überhaupt angewendet wird.“
Daher fragen die Grünen nach, ob Messgeräte verfügbar sind, die solche Überholvorgänge nachweisen können. Möglich wäre auch, an Örtlichkeiten zu kontrollieren, wo die Fahrbahnbreite für ein regelkonformes Überholen von Radfahrenden nachgewiesenermaßen zu gering ist.
Die Grünen betonen: „Verstöße gegen geltende Regelungen der StVO, die schwächere Verkehrsteilnehmende schützen, sollen geahndet werden, damit allgemein ein Bewusstsein für solche Gefährdungspotenziale entsteht.“
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