Weiterführung der Koordinierungsstelle Istanbul Konvention (interfraktionell mit Die Linke, SPD, KAL/Die Partei)

Teilhaushalt: 5000, Soziales

Seite im HH-Plan: 138 ff.

Stellenschaffung: 1,0 VZW (2024 – 2028)

Begründung:

Der Europarat hat 2011 in Istanbul die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ als völkerrechtlichen Vertrag beschlossen. Sie ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, die Arbeit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu intensivieren und auszuweiten. Sie verlangt umfassende Präventions-, Interventions- und Schutzmaßnahmen, nicht nur in Bezug auf häusliche Gewalt, sondern auch für weitere Gewaltformen wie Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Aufgabe, die gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention eine dauerhafte Koordinierung erfordert. Hierfür müssen auf kommunaler Ebene Koordinierungsstellen eingerichtet werden, deren Aufgabenfeld die Konzeptentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sowie die Beobachtung (regelmäßige Datenerhebung und Veröffentlichung) und Bewertung politischer Ansätze und Maßnahmen umfasst. Darüber hinaus gewährleisten die Koordinierungsstellen die Abstimmung mit der Landes- und der Bundesebene.

In einigen Städten sind solche Koordinierungsstellen bereits geschaffen worden, u.a. in Mannheim, Frankfurt am Main. In Karlsruhe wurde die Phase der Konzeptentwicklung bislang durch zwei befristete Projektstellen (je 0,5 VZÄ) bei der Gleichstellungsbeauftragten abgedeckt, die Ende März bzw. Ende Mai 2024 enden. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention bleibt aber eine Daueraufgabe, die die Schaffung einer unbefristeten Koordinierungsstelle in Vollzeit notwendig macht.

Eine interne Umstrukturierung im Gleichstellungsbüro zur Bewältigung des Arbeitsanfalls ist nicht möglich. Wird die Koordinierungsstelle nicht eingerichtet, gibt es bei der Stadt keine Stelle mehr, die das Thema Gewalt gegen Frauen bzw. die Umsetzung der Istanbul-Konvention bearbeitet. Das Konzept könnte nicht umgesetzt werden, begonnene Vernetzung nicht fortgeführt werden, rechtlich gebotene und vom Gemeinderat beschlossene Maßnahmen könnten nicht umgesetzt werden, Frauen erhielten nicht die gebotene Hilfe.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Yvette Melchien und SPD Fraktion

Lüppo Cramer, Michael Haug und KAL/Die PARTEI Fraktion

Karin Binder, Mathilde Göttel, Lukas Arslan – Fraktion DIE LINKE.

Ergebnis: In der Haushaltsberatung am 22.11.2023 wurde diesem Anliegen einstimmig zugestimmt.
Gut, dass dieses Anliegen in Karlsruhe von allen Fraktionen mit getragen wird!

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