Kita-Gebühren gerecht verteilen

  1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Weiterentwicklung der bestehenden Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die eine durchgehende Staffelung der Elternbeiträge auch am oberen Ende der Einkommensverteilung vorsieht. Die grundlegenden Ziele der bisherigen Beitragssystematik bleiben dabei bestehen.
  2. Die Neukonzeption der Finanzierungssystematik wird dem Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss mit dem Ziel einer Umsetzung zum Kitajahr 2025/26 zur Diskussion vorgelegt.

Begründung

Die aktuelle Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe geht auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2018 zurück. Sie verfehlt im Moment in wesentlichen Aspekten ihre ursprünglichen Ziele und bedarf daher einer zügigen Neuausrichtung.

Das Erreichen eines einheitlichen Beitragsniveaus in allen Karlsruher Kitas kann aufgrund starker Betriebskostensteigerungen nur durch regelmäßige deutliche Erhöhungen des städtischen Beitragsniveaus erfolgen. Das führt in der Regel zu einer analogen Erhöhung der Elternbeiträge. Aktuell ist eine Steigerung um 21 Prozent geplant. Auch bei der bisherigen Subventionierung der Elternbeiträge in Form von erhöhten Erstkinderzuschüssen, um die Kostensteigerungen für Eltern abzudämpfen, kommt die Stadt zunehmend an ihre finanziellen Grenzen.

Die Zielsetzung eines sozialen Ausgleichs bei den Gebühren durch die bisherige einkommensabhängige Beitragsstaffelung am unteren Ende der Einkommensverteilung erreicht momentan lediglich 11 Prozent der Karlsruher Kitakinder und damit deutlich weniger als ursprünglich angestrebt. Weitere 19 Prozent der Kitakinder, für die grundsätzlich eine Beitragsbefreiung besteht, fallen unter die Geschwisterkindregelung. Die Geschwisterkindregelung steht aktuell einkommensunabhängig allen Familien zu und sorgt somit nur sehr bedingt für sozialen Ausgleich. Die regelmäßigen Erhöhungen der Gebühren treffen demnach entgegen der politischen Zielsetzung mitunter auch Familien mit geringem Einkommen in vollem Umfang.

Die Stadt Karlsruhe kann, wie andere Kommunen in Deutschland auch, nach wie vor den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen und Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht decken. Damit besteht keine Wahlfreiheit für Familien. Deshalb ist unser vornehmstes Ziel, als Zwischenschritt zunächst eine möglichst gerechte Verteilung der Gebühren zu erreichen.

Für uns Grüne sind bei der Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik folgende Zielsetzungen richtungsweisend:

  • Eine Ausweitung der Einkommensabhängikeit der Gebühren auf alle Einkommensgruppen, die zum Ergebnis hat, dass künftige Beitragserhöhungen nur zulasten derjenigen Familien gehen, die über überdurchschnittlich hohe Haushaltseinkommen verfügen,
  • eine Streichung oder künftige Neuausrichtung der bestehenden Geschwisterkindregelung, die dem Ziel eines sozialen Ausgleichs untergeordnet ist,
  • ein unbürokratischer, digitaler und automatischer Antragsprozess für alle Eltern, der möglichst an den Betreuungseinrichtungen selbst oder an Familienzentren angesiedelt wird, um der bestehenden Zurückhaltung der Eltern bei der Beantragung von Beitragsbefreiungen entgegenzuwirken und eine möglichst niedrigschwellige Beratung zu ermöglichen, sowie
  • das Erreichen einer größeren Steuerungswirkung des Gemeinderats in Bezug auf die künftige Beitragsentwicklung, die bestehende, teils unvorhersehbare Sekundäreffekte möglichst verhindert und somit auch für die freien Träger eine höhere Planbarkeit mit sich bringt.

In bewährter Tradition beauftragen wir die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts, welches zunächst dem Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vorgelegt wird.

Unterzeichnet von:

Benjamin Bauer, Jorinda Fahringer, Renate Rastätter, Aljoscha Löffler, Christine Großmann, Dr. Iris Sardarabady, Thorsten Frewer, Verena Anlauf, Niko Riebel

Über unseren Antrag wird am 21.02.2024 im Jugendhilfeausschuss beraten.

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