2,5 VZW Stellen Clearingfunktion Humanitäre Bleibeperspektive

Teilhaushalt: 3200, Ordnungs- und Bürgerwesen

Seite im HH-Plan: 164 ff.

Stellenschaffung: 2,5 VZW (2024 – 2028)

Begründung:

Wir fordern 2,5 Stellen zur Implementierung einer Clearingfunktion im Sachgebiet Humanitäre Bleibeperspektive bei der Ausländerbehörde bzw. beim Ordnungs- und Bürgeramt. Diese Clearingfunktion besteht aus Beschwerden vorbeugender Sachbearbeitung und einer qualifizierten juristischen Bewertung der komplexen Sachverhalte:

Aufgrund von gestiegenen Fallzahlen bei Geflüchteten insgesamt, insbesondere aber auch im Zuge des Ukrainekriegs und im Bereich der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer*innen), ist die Arbeitsbelastung bei der Ausländerbehörde enorm gewachsen.

Aufgaben haben nicht nur quantitativ zugenommen, sondern haben sich auch durch rechtliche Änderungen bzw. neue Gesetze (z.B. Chancenaufenthaltsgesetz) qualitativ verändert.

Aufgrund der komplexen und komplizierten Rechtslage ist eine deutliche Steigerung der Bleiberechtsberatungen zu verzeichnen. Zusätzlich benötigen Mitarbeitende mehr juristische Unterweisung und es kommt zu mehr zeitaufwendigen aufenthaltsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Die Personallage in der Ausländerbehörde ist äußerst angespannt. Zehn bis 15 Prozent der Stellen sind regelmäßig unbesetzt, die Verweildauer bei 70 Prozent der Mitarbeitenden liegt bei unter drei Jahren. Beschwerden über Rückstände bei der Fallbearbeitung und bei der Terminvergabe nehmen stark zu.

Um unzumutbaren Belastungen entgegenzuwirken, aber auch um die Leistungsfähigkeit der Behörde nicht zu gefährden, ist die Schaffung der 2,5 VZW dringend erforderlich.

Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

Ergebnis: In der Haushaltsberatung am 21.11.2021 als erledigt erklärt.

Stellungnahme der Verwaltung

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