Teilhaushalt: 6700 Gartenbau
Seite im HH-Plan: 379
Höhe der beantragten Mittel: 38.000 € (2021)
Begründung:
Das neue Naturschutzgesetz Baden-Württemberg enthält erstmals ein verbindliches Verbot von Schottergärten, das u. a. auch die Forderung enthält, Schottergärten zurückzubauen. Für diese neue städtische Aufgabe stehen bislang keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung.
Gleichzeitig beabsichtigt die Stadtverwaltung, das seit über 30 Jahre bestehende Förderprogramm „Grüne Höfe, Dächer und Fassaden“, das bisher auf die Innenstadt begrenzt ist, auf weitere Stadtteile zu erweitern. Es bietet sich daher an, auch die Umwandlung von Schottergärten in biologisch vielfältige Grünflächen im Rahmen dieses Programmes zu fördern.
Dies erfordert eine Erhöhung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel auf 50.000 €.
Unterzeichnet von:
Zoe Mayer, Aljoscha Löffler für die GRÜNE Fraktion
Ergebnis bei den HH-Beratungen am 15. Dezember 2020: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt
Stellungnahme der Verwaltung
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