Lastenradförderung Änderungsantrag zu TOP 20 der Gemeinderatssitzung am 24.September 2019:

In der Förderrichtlinie wird unter “2. Was wird gefördert?” hinter „verlängerter Radstand von mindestens 130 cm“ ergänzt: „bei zweirädrigen Lastenrädern“.

Sachverhalt/Begründung

Das Förderprogramm für Lastenrädern soll neben der finanziellen Unterstützung für Familien auch allgemein die Nutzung von Lastenrädern hervorheben und das Lastenrad als Verkehrsmittel in der öffentlichen Wahrnehmung stärken.

Lastenräder mit drei Rädern fallen sofort als solche auf, Lastenräder mit zwei Rädern erst ab einer gewissen Größe. Auf Grund der Konstruktionsweise von Lastenrädern mit drei Rädern kann hierbei der Radstand auch geringer ausfallen, obwohl der Transportzweck eindeutig im Vordergrund steht.

Die Einschränkung durch den Radstand bei zweirädigen Lastenrädern erleichtert die Arbeit der Verwaltung und verhindert, dass beispielsweise gewöhnliche Pedelecs gefördert werden, die nur einen großen Gepäckträger haben, aber eigentlich kein Lastenrad sind.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler                                  Johannes Honné

Der Antrag wurde unter TOP 20 der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2019 behandelt.

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