Mehr Räume für die Karlsruher Stadtgesellschaft Freiwerdende Liegenschaften der Kirchen prüfen

Antrag

 Die Stadtverwaltung

  1. holt bei den Kirchen Informationen dazu ein, welche Räume oder ganze Liegenschaften im Besitz der Kirchen in nächster Zeit oder sogar heute schon nicht mehr genutzt werden.
  2. führt Gespräche mit den Kirchen über mögliche Anmietungen / Ankäufe dieser Räume/Liegenschaften.
  3. prüft, welche dieser Räume/Liegenschaften für städtische Zwecke (z.B. als Versammlungsräume für Vereine, bürgerschaftliche Gruppen, Bürgerzentren, Kitas) genutzt werden könnten.
  4. informiert den Gemeinderat über diese Räume/Liegenschaften, deren potenziellen Nutzungsmöglichkeiten sowie mögliche Konditionen des Ankaufs oder der Anmietung.
  5. bezieht den Gemeinderat vor der Entscheidung über potenzielle Nutzungen frühzeitig ein.

Sachverhalt/Begründung

Karlsruhe leidet unter Raummangel, von dem – neben den vielen Wohnungssuchenden – auch Kitas, Kulturschaffende, Vereine, Bürgerzentren etc. betroffen sind. Es fehlt an Räumen für Begegnung innerhalb der Stadtgesellschaft. Dies wurde z.B. beim Kul-turworkshop der Stadt Karlsruhe im Juni 2018 aus der Bürgerschaft wie auch beim Forum Ehrenamt im Sommer 2018 benannt.

Der Raumbedarf vieler Kirchengemeinden in Karlsruhe hat sich dagegen rückläufig entwickelt. Durch die Zusammenlegung von Seelsorgeeinheiten, geringerer Inanspruchnahme kirchlicher Angebote und Renovierungsbedarf der Liegenschaften werden viele Räume nicht mehr oder kaum noch genutzt. Dennoch fällt es vielen Kirchengemeinden schwer, sich von ihren Liegenschaften zu trennen bzw. diese für andere Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung hierfür könnte erleichtert werden, wenn sich aus der Übergabe an die Stadt ein konkreter gesellschaftlicher Zweck ergibt, mit dem sich die Menschen in den Kirchengemeinden identifizieren können.

Da diese Räume/Liegenschaften der Kirchen oft innerhalb der Stadtteile zentral gelegen sind, bieten sie sich als „Orte der Begegnung“, aber auch für andere Zwecke gesellschaftlichen Interesses an, sei es für Kitas, Kultur, Vereine oder Bürgerzentren. In Gesprächen zwischen Stadt und Kirchengemeinden sollten diese Nutzungsmöglichkeiten eruiert werden.

Der GRÜNEN Fraktion ist es ein Anliegen, dass der Gemeinderat in Entscheidungsprozesse der Stadtentwicklung frühzeitig eingebunden wird. Daher sollte er über die Optionen, Räume/Liegenschaften der Kirchen – durch Anmietung oder Ankauf – zu nutzen, rechtzeitig und umfassend informiert werden.

Unterzeichnet von:

Dr. Ute Leidig,  Verena Anlauf,  Zoe Mayer,  Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 11.12.2018

Aus dem Gemeindertat vom 11.12.2019:

In der Stellungnahme erfuhren wir, dass dies bereits geschieht und kürzlich ein erster Verhandlungserfolg erreicht werden konnte: In Wolfartsweier wird eine Wohnbebauung auf einem bisher kirchlichen Grundstück ermöglicht.

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