Nachtruhe sicherstellen durch Geschwindigkeitsreduzierung

Antrag

 Die Stadtverwaltung

  1. entwickelt ein Konzept zur Reduzierung der nächtlichen Fahrgeschwindigkeit von Kfz, mit dem Ziel, in den betroffenen Gebieten die Nachtruhe sicherzustellen.
  2. stellt Sinn und Zweck der Maßnahme dar und wirbt in der Öffentlichkeit dafür.

Sachverhalt/Begründung

Die nächtliche Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge lässt sich nach der Faustregel „weniger + langsamer + gleichmäßiger = leiser“ wirksam reduzieren.

Gesenkt werden sollte die Geschwindigkeit während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh auf Straßen mit freiem Verkehrsfluss und geringen Lkw-Anteilen. Geregelt werden sollten Straßen mit einer aktuellen Fahrgeschwindigkeits-Begrenzung von 50 bis 70 km/h durch Abschläge von 10 bis 30 km/h. Die Verlängerung der Fahrzeit ist auf den in der Regel kurzen innerstädtischen Strecken gering und beträgt nur wenige Minuten. Dem gegenüber steht eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung, die logarithmisch abnimmt. So sinkt der Lärmpegel bei einer Absenkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h um knapp 3 dB. Das bedeutet eine gut wahrnehmbare Verringerung der Lautstärke. Für den Vorschlag spricht auch, dass eine ähnlich wirksame Lärmreduzierung durch technische Maßnahmen sehr teuer ist. Die Anzahl und Schwere von Unfällen wird ebenfalls abnehmen.

Einfachste und wirksamste Lösung wäre für Planung, Durchführung und Überwachung eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit in den Nachtstunden auf 30 km/h im Stadtgebiet mit begründeten Ausnahmen in einzelnen nicht oder spärlich bewohnten Durchfahrtsstraßen. Im Übrigen sieht § 45 der StVO eine solche Regelung „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ vor.

Wir bitten um Ausschöpfung des möglichen Ermessensspielraumes (siehe u.a. „Städtebauliche Lärmfibel“ http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/ Kapitel 7.1.5). In etlichen anderen Städten war dies durchaus möglich. So beschloss der Freiburger Gemeinderat am 26.04.2018 einstimmig, Tempo 30 im Stadtgebiet bis auf wenige Durchgangstraßen von nachts 22 Uhr bis 6 Uhr früh einzu-führen, um eine ungestörte und erholsame Nachtruhe im Stadtgebiet zu ermöglichen.

Unterzeichnet von:

Istvan Pinter, Johannes Honné, Verena Anlauf, Renate Rastätter, Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 19.06.2018

Aus der Gemeinderatssitzung am 19.06.2018:

RednerInnen mehrerer Fraktionen stimmten dem Anliegen zu und verwiesen das Thema mit uns in den Planungsausschuss: Die Stadtverwaltung wird Informationen aus anderen Städten einholen, in denen dies in Abstimmung mit den oberen Straßenbehörden so geregelt werden konnte. Wir hoffen, dass wir auch in Karlsruhe mehr als den bestehenden „Flickenteppich“ mit kurzen Tempo 30-Bereichen vor Kinder- und Pflegeeinrichtungen erreichen. Dann wird der Durchgangsverkehr durch die Stadt unattraktiv und der Anliegerverkehr verträglicher!

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