Antrag
- Die Verwaltung führt aus, an welchen Stellen und zu welchen Konditionen Beschäftigte der Stadt Karlsruhe und ihrer Unternehmen und Stiftungen am Arbeitsplatz bereits ihr Elektrofahrzeug aufladen können.
- Die Stadtverwaltung sowie ihre Gesellschaften und Stiftungen bieten ihren Beschäftigten an, private Elektrofahrzeuge (E-Autos, Pedelecs usw.) am Ort des Arbeitsplatzes aufzuladen, wo bereits entsprechende Parkplätze vorgehalten werden.
- Die Verwaltung wirbt bei Arbeitgeber*innen in Karlsruhe für die Einrichtung von Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge der Beschäftigten.
- Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, das Bezahlsystem der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Karlsruhe zu vereinfachen.
Sachverhalt/Begründung
Die Elektromobilität wird derzeit als wichtiger Baustein einer stadtverträglichen Verkehrswende gesehen. Dennoch sind Elektroautos als Ersatz für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Deutschland wenig verbreitet. Ein wesentlicher Grund hierfür wird noch immer in der mangelnden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gesehen. Bei den Parkmöglichkeiten im Straßenraum wird sich das auf absehbare Zeit auch nicht ändern lassen, weil dazu riesige Investitionen nötig wären. Auch Schnellladestationen mit einer Ladezeit, die dem heutigen Tanken vergleichbar ist, sind erst in mittlerer Zukunft absehbar.
Um auf ein Elektrofahrzeug umsteigen zu können, ist für Bürger*innen – ohne eigenen Parkplatz zu Hause – deshalb für eine Übergangszeit eine Lademöglichkeit am Arbeitsort eine notwendige Voraussetzung.
Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Verkehrswende wahrzunehmen, sollten insbesondere die Stadtverwaltung Karlsruhe und ihre Gesellschaften ein attraktives Angebot an Lademöglichkeiten für ihre Beschäftigten aufbauen. Eine breite Wirkung wird aber erst entfaltet, wenn auch andere Betriebe diese Möglichkeit anbieten. Wo den Beschäftigten Parkplätze angeboten werden, sollten auch Lademöglichkeiten in nachfragegerechter Zahl vorhanden sein. Dafür würden normale Schuko-Steckdosen ausreichen, die zu geringen Kosten installierbar sind. Diese könnten für Pedelecs/E-Bikes kostenlos sein und für Autos über einen Pauschalbeitrag für Nutzende abgerechnet werden, um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 regelt, dass der Ladestrom für E-Fahrzeuge den Beschäftigten steuerfrei überlassen werden darf.
Auch die öffentlich bereitgestellte Ladeinfrastruktur in Karlsruhe sollte fortwährend weiterentwickelt und attraktiviert werden. Insbesondere das Bezahlsystem über eine deutschlandweit nicht einheitliche App sollte verbessert werden. Bis zukunftsfähige Modelle wie „Plug and Charge“ etabliert sind, sollten sich die Bezahlsysteme an der Einfachheit von Fahrkartenautomaten orientieren. Eine Zahlung über Bargeld oder EC Karte würde die Nutzung gegenüber einer App-Installation vereinfachen. Auch dem Aspekt der Sicherheit sollte durch ein benutzungsfreundliches Bezahlsystem verstärkt Rechnung getragen werden.
Unterzeichnet von:
Zoe Mayer, Johannes Honné, Renate Rastätter, Verena Anlauf
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2018
Aus der Gemeinderatssitzung am 20.03.2018:
Eine Arbeitsgruppe von Stadtverwaltung, Stadtwerken und EnBW stellt derzeit einen entsprechenden Förderantrag. Wenn dieser vorliegt, werden die Ergebnisse im Hauptausschuss vorgestellt.
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