Änderungsantrag zu TOP 3 der Gemeinderatssitzung am 15.12.2015: Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)

Der Gemeinderat beschließt die Neuschaffung der Stelle einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe in Vollzeit (100% VZÄ 1) ergänzt durch eine hauptamtliche Sekretariats-/Assistenzkraft in Teilzeit (20% VZÄ).

Sachverhalt/Begründung

Ziel der Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe ist es, die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) weiter voranzutreiben, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, sowie die Politik und Verwaltung durch Stellungnahmen zu relevanten kommunalen Vorgängen zu beraten. Die Stelle ist weisungsunabhängig und kann auch auf Grund dessen eine Ombudsfunktion sehr gut wahrnehmen.

In Karlsruhe wird schon lange auf verschieden Themenfeldern die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vorantrieben. Daraus ergibt sich viel Beratungsbedarf und individuelle Betroffenheit. Genannt seien hier exemplarisch die Themenfelder inklusive Bildungseinrichtungen, barrierefreie Mobilität, Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Kultur, Sport und Freizeit, barrierefreie Kommunikation und Information. Ebenso geht aus den Berichten des Beirates für Menschen mit Behinderungen die hohe Aktivitätsdichte und Beteiligungsbereitschaft der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen in Karlsruhe hervor. Die Stellenausstattung der/des kommunalen Behindertenbeauftragten muss sicherstellen, dass alle zugewiesenen Aufgaben gut wahrgenommen werden können.

Ein Aufgabenprofil wurde im vorberatenden Personalausschuss vorgestellt. Die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Bestellung eines/einer hauptamtlichen, kommunalen Behindertenbeauftragten hat sich auf Grund der Vielzahl der Aufgaben, des geforderten Fachwissens und der geforderten Präsenz für eine hauptamtliche Besetzung in Vollzeit ausgesprochen. Dieser Empfehlung möchte die Fraktion GRÜNE sich anschließen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Alexander Geiger       Michael Borner       Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2015

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 15.12.2015:

Die Stelle wird jetzt zwar zu 100% ausgeschrieben, die Verwaltung hofft aber aus Kostengründen auf qualifizierte BewerberInnen mit einer Behinderung, die nur eine 70%-Stelle ausfüllen wollen. Wir finden, wenn eine qualifizierte Person mit Behinderung eine 100% Stelle ausfüllen möchte, soll dies auch so geschehen

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