Antrag
- Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe wird dahingehend geändert, dass für die Vormerkung eines Mediums nur dann eine Gebühr erhoben wird, wenn die Information über das Bereitliegen des Mediums per Post erfolgen soll.
- Die Stadtbibliothek richtet einen Online-Service ein, der NutzerInnen, die ihre E-Mail Adresse hinterlegen, automatisch per E-Mail über den baldigen Ablauf der Ausleihfrist informiert. Der Passus „Ein unverlangter Hinweis auf fällige Medien ist leider nicht möglich“ wird aus der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gestrichen.
- Die Stadtbibliothek weist auf der Homepage, per Schildern an der Ausleihe sowie in Beratungsgesprächen auf diese Änderung hin.
Sachverhalt/Begründung
Laut Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe ist derzeit für die Vormerkung eines Mediums zur Ausleihe eine Gebühr von 0,60 € zu entrichten. Die Höhe der Gebühr entspricht etwa den Portokosten für einen Brief zur Information über das Bereitliegen des Mediums. Mittlerweile besteht jedoch die Möglichkeit, sich per E-Mail über das Bereitliegen des Mediums informieren zu lassen, wodurch der Bibliothek keine Versandkosten entstehen. Die Versendung der E-Mails erfolgt automatisch über ein Betriebssystem, so dass auch keine Personalkosten resultieren. Dennoch sind auch in diesem Fall die o.g. Bearbeitungsgebühren fällig.
Andere Bibliotheken, z.B. die Badische Landesbibliothek (BLB), verzichten seit geraumer Zeit darauf, Gebühren für die Benachrichtigung zu erheben, falls diese via E-Mail erfolgt. Ebenso bietet die BLB den Service, dass die NutzerInnen per E-Mail über den baldigen Ablauf der Ausleihfrist informiert werden. Auch diese Benachrichtigung erfolgt automatisch über ein Betriebssystem, so dass keine Personalkosten daraus resultieren. Diese Erinnerung erleichtert es den NutzerInnen, die Medien rechtzeitig zu verlängern oder zurückzugeben. Durch eine zeitgerechte Rückgabe stehen die Medien für anderen NutzerInnen früher zu Verfügung. Das wünschen wir uns auch für die Stadtbibliothek.
Es ist zu erwarten, dass bei Wegfall von Bearbeitungskosten deutlich mehr NutzerInnen der Stadtbibliothek von der Benachrichtigung per E-Mail Gebrauch machen werden. Das spart Papier, Druck und Versandwege und entlastet die Bürgerinnen und Bürger finanziell. Des Weiteren ist via E-Mail eine schnellere Benachrichtigung möglich, so dass die Ausleihe und damit der Wechsel der Medien rascher erfolgen können. Durch den Hinweis auf fällige Medien werden die NutzerInnen außerdem von möglichen Versäumnisgebühren entlastet.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Daniela Reiff Renate Rastätter Johannes Honné Alexander Geiger
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.04.2015
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