Antrag
- Die Stadtverwaltung bereitet die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens Kaiserallee, Scheffel-, Goethe- und Schillerstraße; Karlsruhe Weststadt aus dem Jahr 2002 vor. Kernziel soll der Erhalt und die weitgehende Absicherung des Grünbereiches inklusive des Baumbestandes sein.
- Gegebenenfalls nutzt die Stadtverwaltung weitergehende Instrumente (Beispiel Veränderungssperre), um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Sachverhalt/Begründung
Im Zuge der städtebaulichen Sanierung der Weststadt beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Innenraum des Areals Kaiserallee, Goethe-, Scheffel-, und Schillerstraße. Ein begonnenes Bebauungsplanverfahren wurde nie zum Abschluss gebracht. Dies führt dazu, dass dieser für die Erholungsfunktion der Weststadt zentrale Bereich grundsätzlich nach § 34 BauGB bebaubar ist.
Trotz des bekannten Bedarfs an Wohnraum gilt es hier zwischen zentralen Erholungsfunktionen und Wohnraumbedarf abzuwägen. Die Weststadt ist bereits jetzt hochverdichtet. Auch der betreffende Innenraum enthält bereits mehrere Wohngebäude. Für die Lebensqualität in einem Stadtteil sind grüne Refugien zur Erholung wichtig. Diese sind in der Karlsruhe Weststadt selten, speziell zwischen Kaiserallee und Kriegsstraße. Aus diesem Grund wollte die Verwaltung ja auch vor Jahren einen Bebauungsplan entwickeln, der Grünbereiche schützen bzw. öffentliches Grün schaffen sollte.
Ein Bebauungsplanverfahren eröffnet zusätzliche Optionen wie Veränderungssperren nach § 14 BauGB oder die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB. Zudem würde nur durch einen Bebauungsplan und die damit verbundene planerische Aufwertung eines bisher nicht beplanten Gebietes gewährleistet, dass im Falle einer Wohnbebauung auch das Karlsruher Innenentwicklungs-modell zum Zuge käme.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné (GRÜNE)
Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer (KAL)
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 01.07.2014
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