Studentischen Wohnraum schaffen

Antrag

  1. Die Stadt prüft, welche Grundstücke sie dem Studentenwerk Karlsruhe auf Basis von Erbpacht anbieten kann, um darauf Studentenwohnheime zu bauen. Dabei werden Aspekte wie Campus- und Innenstadtnähe berücksichtigt.
  2. Die Erbpacht zugunsten des Baus von Studentenwohnheimen wird zu vergünstigten Bedingungen angeboten, so dass bei einer Umlegung auf die Bewohnerinnen und Bewohner eine Belastung durch Erbpacht von unter 10 € monatlich pro Wohnheim-platz entsteht.

Sachverhalt/Begründung

In Karlsruhe mangelt es an Wohnraum. Davon sind auch Studierende betroffen. In einem unlängst in den Medien veröffentlichten bundesweiten Ranking rangiert Karlsruhe auf Platz 13 der Städte mit der schlechtesten Wohnraumsituation für Studierende. Derzeit wohnen ca. 11 % der Studierenden in Karlsruhe in Wohnheimen, von denen die meisten vom Studentenwerk betrieben werden. Da generell empfohlen wird, ca. 15 % studentischen Wohnraums in Wohnheimen zur Verfügung zu stellen, ist von einer strukturellen Unterdeckung von ca. 4 % auszugehen, was etwa 800 bis1.000 Wohnheimplätzen entspricht.

Studierende konkurrieren auf dem Wohnungsmarkt mit der allgemeinen Bevölkerung. Da größere Wohnungen, wenn sie an Wohngemeinschaften vermietet werden, höhere Mieteinnahmen versprechen als bei der Vermietung an Familien, sind auch gerade diese von der zunehmenden Konkurrenzsituation betroffen. Zusätzliche Wohnheimplätze könnten daher nicht nur die Wohnraumsituation für Studierende erleichtern, sondern allgemein einen Beitrag zur Entspannung am Wohnungsmarkt leisten.

Nach Aussage des Studentenwerks ist dieses jederzeit bereit, weitere Wohnheime zu bauen, sofern die Bedingungen eine für die Zielgruppe finanziell passende Lösung ermöglichen. Da das Studentenwerk kostendeckend agieren und gleichzeitig die Wohnheimplätze den studentischen Finanzen entsprechend günstig anbieten muss, ist das Studentenwerk auf das Bebauen günstiger Grundstücke angewiesen. Die Lösung sieht die GRÜNE Gemeinderatsfraktion im Angebot eines oder mehrerer städtischer Grundstücke mit vergünstigtem Erbpachtzins.

Laut Auskunft des Studentenwerks wäre ein rasches Bauen möglich, so dass innerhalb von zwei Jahren ein bezugsfertiges Wohnheim entstehen könnte, falls eine günstige Baufläche zur Verfügung steht. Derzeit existieren in Karlsruhe drei Wohnheime auf Erbpachtgrundstücken der Stadt mit unterschiedlichen Erbpachtverträgen, die insgesamt 362 Plätze bieten. Durch die Bereitstellung von einem oder mehreren Grundstücke/n sollten mindestens 200 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Je nach Grundstücksgröße und der darauf zu realisierenden Geschosshöhe (laut Studentenwerk maximal fünf Geschosse), sind unterschiedliche Erb-pachtzahlungen möglich. Generell sollte der umzulegende Anteil pro Wohnheimplatz unter 10 € monatlich betragen.

Die Erfahrungen des Studentenwerks zeigen, dass Wohnheimplätze dann dauerhaft angemietet werden, wenn die Wohnheime in Campusnähe liegen. Als Richtwert geht das Studentenwerk von einer maximalen Entfernung von vier Haltestellen von der Hochschule bzw. Innenstadt aus. Dies ist bei der Auswahl der Grundstücke zu berücksichtigen.

Durch den Antrag soll die Stadt einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Wohnraumsituation für Studierende leisten. In Anbetracht der Titulierungen von Karlsruhe als Studentenstadt und Wissenschaftsstadt sieht die Fraktion der GRÜNEN hierin einen wichtigen Beitrag, diesem Anspruch Rechnung zu tragen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Dr. Ute Leidig      Tanja Kluth         Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 18.02.2014

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