Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) (Tabelle B Gebühren Werbung, B6 Ankündigung von Veranstaltungen besonderer Art)

Antrag

Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter/innen sind bis zu 10 Plakate pro Veranstaltung kostenfrei. Die Plakatierung darf nur in dem Stadtteil erfolgen in dem die Veranstaltung stattfindet.

Sachverhalt/Begründung

Die öffentliche Plakatierung von Veranstaltungen wie eines Kinderkleiderbasars des örtlichen Kindergartens, eines Schulflohmarktes oder eines Sommerfestes des Kleingartenvereines ist für die Veranstalter/innen häufig unattraktiv, weil zu teuer. Dies ist der gültigen Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe geschuldet. So müssen für bis zu zwanzig Plakate eine Pauschale von 69 € und für jedes weitere Plakat eine weitere Gebühr von 1,50 € bezahlt werden. Hinzu kommen weitere Kosten für die Veranstalter/innen für Druck der Plakate.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hält dies nicht für sozial ausgewogen. In der Regel handelt es sich dabei um Veranstaltungen im besonderen öffentlichen Interesse und/oder um Veranstaltungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder sonstigen allgemein förderungswürdigen Zwecken dienen. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion beantragt daher eine gebührenfreie Plakatierung für bis zu 10 Plakate in dem Stadtteil, in dem die Veranstaltung stattfindet. Alle anderen bisher gütigen Regelungen für Plakatierung bleiben in diesem Zusammenhang unverändert.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach            Michael Borner           Dr. Ute Leidig              Tanja Kluth               Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.09.2013

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