Antrag
- Alle überdachten Wartebereiche der Haltestellen des ÖPNV im Karlsruher Stadtgebiet werden deutlich als Nichtraucherzonen gekennzeichnet.
- Durch ansprechende und zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen wird sowohl von Seiten der Stadtverwaltung als auch von Seiten des KVV bzw. der beteiligten Verkehrsunternehmen auf das neue „Nichtrauch-Gebot“ im Bereich der überdachten Haltestellen hingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Seit 2007 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und innerhalb der Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen das gesetzliche Rauchverbot als Konsequenz des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Die Erfahrungen insbesondere im Bereich der DB-Bahnhöfe zeigen die gute Akzeptanz des Rauchverbotes bzw. der gekennzeichneten Raucherbereiche durch Raucherinnen und Raucher. Neben dem präventiven Effekt durch die Reduktion des schädlichen Passiv-Rauchens für Nichtraucherinnen und Nichtraucher führte das Rauchverbot auch zu einer deutlich geringeren Verschmutzung der Bahnsteige bzw. des Gleiskörpers durch Zigarettenkippen und damit zu gesunkenen Reinigungskosten.
Auch innerhalb der überdachten Wartebereiche im Karlsruher Stadtgebiet sind die wartenden Fahrgäste, darunter viele Kinder und Jugendliche, dem Passiv-Rauch ausgesetzt. Gerade bei schlechter Witterung bleibt häufig nur die Wahl zwischen dem „blauen Dunst“ und dem Regenwetter. Durch ein deutlich gekennzeichnetes „Nichtrauch-Gebot“ würden die rauchenden Mitbürgerinnen und Mitbürger an die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme erinnert. Andere Kommunen wie Münster, Heidelberg und Potsdam haben mit einer vergleichbaren Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Dr. Christofer Leschinger Dr. Ute Leidig
Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Johannes Honné Michael Borner
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