Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung

Antrag

  1. Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung):
    1. Die Stadtverwaltung gewährt Hundehalter/innen, die einen Sachkundenachweis vorlegen können, eine ermäßigte Hundesteuer von 50 %. Diese Ermäßigung gilt für jeweils den Hund, mit dem die praktische Prüfung für diesen so genannten „Hundeführerschein“ abgelegt wurde.
    2. Die Stadtverwaltung gewährt Bürger/innen, die nachweislich einen Hund aus einem Karlsruher Tierheim aufnehmen, im ersten Jahr eine Steuerbefreiung. Dies gilt auch für durch ein Karlsruher Tierheim vermittelte Hunde.
  2. Die Stadtverwaltung unterbreitet Vorschläge, wie einkommensschwachen Personen (Empfänger/innen von ALG II, SGB XII und Personen, die diesen einkommensgleich stehen) die Finanzierung eines Sachkundenachweises ermöglicht werden kann.
  3. Die Stadt Karlsruhe ergreift geeignete Werbemaßnahmen, um diese Möglichkeiten zu kommunizieren.

Sachverhalt/Begründung

Der Hund ist seit vielen tausend Jahren der beste Freund und Begleiter des Menschen – und gleichzeitig ein Tier mit eigenen Bedürfnissen und Verhaltensweisen, das der Fürsorge und des Verständnisses durch eine/n verantwortungsvolle/n Halter/in bedarf. Dem Umgang mit einem Hund muss eine einfache, präzise, verständliche Sprache mit konsequenten Regeln und ein Umgang ohne verwirrende oder widersprüchliche Kommunikation zu Grunde liegen. Dies ist allerdings nicht bei allen Hundehalter/innen der Fall.

 Von einem Sachkundenachweis entsprechend den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=917040&vbmid=0; hier explizit auf Kampfhunde bezogen, der Sachkundenachweis gilt jedoch Sinn entsprechend auch für "normale" Hunde) versprechen wir uns, dass Hundehalter/innen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die notwendig sind, dass von ihren Hunden keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht.

Jährlich landen viele Hunde – vor allem auch ältere und kranke und immer häufiger auch aus finanziellen Gründen abgegebene – in den Tierheimen Karlsruhes und müssen dort ohne Aussicht auf neue Besitzer bleiben. Auch werden immer wieder Hunde in Tierkliniken zurückgelassen, wenn deren Halter/innen die bevorstehenden Tierarztkosten nicht begleichen können. Diese Tiere müs-sen dann mit entsprechender Kostenübernahme durch das Tierheim aus den Kliniken „ausgelöst“ werden. Dies entwickelt sich für die Tierheime zu einer zunehmenden Belastung.

Obwohl öffentlich bekannt ist, dass zahlreiche Hunde in Tierheimen leben, gehen die meisten Menschen, die sich einen neuen Hund „anschaffen" wollen, eher zu einem Züchter – mit ihrem „Idealhund" vor Augen – oder wollen einen kleinen niedlichen Welpen kaufen. Mit einer einjährigen Hundesteuerbefreiung für Hunde aus einem Tierheim würde die Stadt Karlsruhe denjenigen Hundehalter/innen eine kleine finanzielle Anerkennung gewähren, die sich für einen solchen Hund entscheiden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach           Michael Borner                Tanja Kluth

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 19.09.2012

Verwandte Artikel