Ergänzungsantrag zu TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2012:  Integriertes Rheinprogramm

Antrag

 In Ergänzung zu den vorliegenden städtischen Einwendungen spricht sich der Gemeinderat dafür aus, folgende geplante Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit bzw. ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen:

  1. Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Landschaftsbild, Erholung und Naturschutz sowie in Abwägung der hierfür benötigten Finanzmittel
  2. Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdamms XXV, der heute Standort wertvoller Kalkmagerrasen ist und der zukünftig keine unmittelbare Hochwasserschutzfunktion mehr haben wird
  3. 10 bis 12 m breite Binnenentwässerungsgräben entlang der Dämme XXVa und XXVI, die für Landschaftsbild, Biotopverbund und für im Retentionsfall fliehende Wildtiere eine starke Trennwirkung haben können
  4. Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen: Statt aufwändiger und in ihrer Wirkung fragwürdiger Umsiedlungsmaßnahmen sollten vor allem großräumig wirksame Renaturierungs- und Biotopverbundmaßnahmen zum Tragen kommen.

Sachverhalt/Begründung

Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Bellenkopf/Rappenwört sollte die Wiederherstellung auenartiger Lebensräume mit der für die Aue typischen Dynamik von Grund- und Überflutungswasser hohe Priorität haben. Eine „technische“ Überprägung des Landschaftsbildes ist so weit wie möglich zu vermeiden.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion stellt daher einige der geplanten Maßnahmen in Frage. Aus Gründen des Biotop- und Landschaftsschutzes und auch, um unnötige Kosten zu sparen, sollte die geplante Ertüchtigung des bisherigen Rheinhauptdammes überprüft werden. Gleiches gilt für die geplante Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, deren Kostenfaktor gemessen am Ausfall-Effekt für wenige Tage im Jahr unangemessen erscheint. Auch die Notwendigkeit der geplanten Binnenentwässerungs-gräben entlang weiterer Dammabschnitte erscheint fraglich. Sinnvoller wäre, die Vernässung einiger Standorte auch außerhalb des Polderraums zuzulassen, um dort wasser- und feuchtigkeitsgebundenen Pflanzen- und Tierarten Lebensräume bieten zu können.

 Die betroffenen Grundstücksbesitzer wären angemessen zu entschädigen. Auch einige der geplanten Kompensationsmaßnahmen scheinen wenig sinnvoll und Erfolg versprechend und sollten überprüft bzw. durch andere Maßnahmen ersetzt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach        Johannes Honné        Dr. Dorothea Polle-Holl        Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 15.05.2012

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