Neue Planungsgrundlage für Bürgerzentrum und Stadtteilbibliothek in Mühlburg schaffen

Antrag

     

  1. Die Verwaltung schafft die notwendigen Voraussetzungen für einen weiteren Betrieb des Bürgerzentrums Mühlburg am jetzigen Standort nach Ablauf des befristeten Mietvertrags Ende Mai 2013.
  2. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat vom Ergebnis der zugesagten Prüfung des Vorschlages, Bürgerzentrum und Stadtteilbibliothek im Fischer-Haus unterzubringen.
  3. Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit allen Beteiligten (Bürgerzentrumsverein, Stadtteilbibliothek etc.) eine neue Planung für eine langfristige Lösung der Standortfrage. Insbesondere wird hierbei eine mögliche Verlagerung der Stadtteilbibliothek in ein gemeinsames Gebäude mit dem Bürgerzentrum angestrebt. Hierbei wird breit untersucht, welche bestehenden Immobilien oder Grundstücke in Mühlburg hierfür in Frage kommen.

Sachverhalt/Begründung

Das Bürgerzentrum Mühlburg hat seinen Betrieb am Interimsstandort Bau 2 auf dem Tempelgelände erfolgreich aufgenommen und erfreut sich großer Beliebtheit. Der Mietvertrag ist jedoch nur auf die Dauer von drei Jahren bis Ende Mai 2013 angelegt.  

Bisher war geplant, im Zuge der Neugestaltung des Postareals am Entenfang auch Räume für Bürgerzentrum und Stadtteilbibliothek bereitstellen zu können. Da der bisherige Investor jedoch aufgrund veränderter Voraussetzungen seinen Planungsvorschlag zurückgezogen hat, wird es auf absehbare Zeit keine entsprechenden baulichen Möglichkeiten an diesem Standort geben. Eine weitere Option war das so genannte Fischer-Haus in der Rheinstraße, dessen Kauf oder Anmietung von der Verwaltung geprüft werden sollte. Auch hier gibt es noch keinen Hinweis auf eine sich abzeichnende Lösung.  

So muss nun rechtzeitig vor Auslaufen des Mietvertrages ein neues Szenario erarbeitet werden, um sowohl dem Bürgerzentrum als auch der an einer Verlagerung interessierten Stadtteilbibliothek Planungssicherheit zu geben.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach, Uta van Hoffs, Anne Segor, Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 15.05.2012

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