Wasserwerk Kastenwört: Änderungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2012

Antrag

     

  1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die im Gutachten zur Bedarfsprognose dargestellten Alternativen, insbesondere die Varianten V1 (Bau zusätzlicher dezentraler Trinkwasserspeicher) und V3 (Ausbau bestehender Wasserwerke), detailliert zu untersuchen. Dabei sind neben der Versorgungssicherheit und der Trinkwasserqualität insbesondere zu prüfen:
    • die Umweltverträglichkeit
    • die technische Realisierbarkeit
    • die Genehmigungsfähigkeit
    • die Kosten und die Wirtschaftlichkeit
  2. Bis das Ergebnis der Variantenuntersuchung vorliegt, wird die Grundsatzentscheidung zum Wasserwerk Kastenwört zurück gestellt.
  3. Bei einer Grundsatzentscheidung zugunsten des Wasserwerks Kastenwört, hält der Gemeinderat die Durchführung eines gesetzlichen Ausnahmeverfahrens vor Beginn der Maßnahme für erforderlich.

Sachverhalt/Begründung

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trink-wasser in Karlsruhe gibt es neben dem Neubau des Wasserwerks Kastenwört verschiedene Alternativen, darunter der Ausbau der bestehenden Wasserwerke und der Bau von Trinkwasserspeichern. Diese Varianten werden im Gutachten zur Bedarfsprognose lediglich kurz vorgestellt und sehr grob bewertet.

 Das Wasserwerk Kastenwört ist in ökologisch hoch empfindlichen Schutzgebieten von europäischem Rang geplant. Diese Gebiete weisen zahlreiche stark gefährdete und streng geschützte Arten auf, die an die besonderen Feuchtlebensräume in einer Alt-Aue angepasst sind. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nachteile insbesondere für den Naturschutz aber auch hinsichtlich der Frage einer wirtschaftlich tragfähigen Trinkwasserversorgung sollten die Alternativen zum Wasserwerk-Neubau intensiv geprüft werden. Erst wenn eine detaillierte Variantenuntersuchung vorliegt, kann aus Sicht der GRÜNEN Fraktion eine Grundsatzent-scheidung zur Zukunft der Wasserversorgung in Karlsruhe fallen.

Aufgrund der vorliegenden Gutachten sowie der fachlichen Stellungnahmen der städtischen Ämter und des Naturschutzbeauftragten halten wir im Falle einer Grundsatzentscheidung für das Wasserwerk Kastenwört die Durchführung eines Ausnahmeverfahrens für unabdingbar. Erst damit könnten die Stadtwerke die nötige Planungs- und Rechtssicherheit für die sehr hohen Investitionen in ein neues Wasserwerk erhalten.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach          Alexander Geiger            Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 24.01.2012

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